Nein, das ist nicht korrekt. Grundsätzlich endet die obligatorische Krankenversicherung zwar mit dem Tod des Versicherten. Es gibt jedoch Leistungen, die die Grundversicherung auch danach zahlen muss. Dazu gehört etwa auch der Abschlussbericht im Spital.
Die Polizei hat die Ambulanz gerufen, damit Ihr Vater sofort hätte medizinisch versorgt werden können. Ein sinnvolles Vorgehen – ein medizinischer Notfall war sehr wahrscheinlich.
Eine Massnahme muss wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam sein, damit sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen muss. Die Sache darf nach Meinung des Beobachters nicht rückblickend beurteilt werden. Die Kasse muss im gesetzlichen Umfang zahlen.
Ein solcher Fall wurde noch nie gerichtlich entschieden. Falls die Kasse sich weiter weigert, können Sie eine Verfügung von der Kasse verlangen und eine Einsprache machen.
Was kann man tun, um sich gegen Entscheide der Krankenkasse zu wehren? Und was gibt es bei der Wahl der Krankenkasse oder der Franchise zu beachten? Guider informiert Beobachter-Abonnenten einfach und schnell bei Fragen zur Krankenversicherung und welche Kosten sie bezahlt.