Unter Umständen hilft das. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, kann das allenfalls nicht erst Ende Jahr, sondern bereits im Sommer. Jedoch nur beim Standardmodell (ohne Hausarztmodell, Telmed et cetera) mit der Minimalfranchise (Erwachsene 300 Franken, Kinder keine).

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate auf Ende Juni. Die Kündigung muss vor Ende März bei der alten Krankenkasse angekommen sein, danach müssen Sie bis Ende Juni eine neue Kasse wählen (siehe Mustervorlage unten).

Neue Zulassungsvoraussetzungen seit 2023 zwingend

Der Hintergrund: Im Sommer 2022 wurde das sogenannte Anordnungsmodell eingeführt. Psychologinnen und Psychologen können seither selbst mit dem Grundversicherer abrechnen – unter Voraussetzungen und mit ärztlicher Anordnung. Die Abrechnung über einen Psychiater oder eine Psychiaterin galt übergangsweise bis Ende 2022.

Es ist umstritten, ob Therapeutinnen und Therapeuten, die in Weiterbildung stehen, über eine Aufsichtsperson mit der Grundversicherung abrechnen dürfen. Die Krankenkassenverbände Curafutura und Santésuisse vertreten unterschiedliche Standpunkte. Der Tarifvertrag, den Curafutura mit den Verbänden der Psychologinnen und Psychologen abgeschlossen hat, sieht eine solche Kostenübernahme vor. Unterschrieben haben diesen Tarifvertrag die Helsana, Sanitas und KPT, nicht aber die CSS, die auch Mitglied bei Curafutura ist.

Doch nicht alle Kassen der Santésuisse verweigern die Kostenübernahme. Gemäss Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen ermöglichen unter anderem auch Visana, Swica, Concordia oder Sympany eine Abrechnung via Aufsichtsperson (Stand: 6. März 2023). Erkundigen Sie sich direkt bei der gewünschten Krankenkasse.

Achtung: Kündigen Sie jetzt nur die Grundversicherung. Für die Zusatzversicherung gelten andere Kündigungsregeln, und die neue Krankenkasse darf Ihren Antrag anders als in der Grundversicherung ablehnen.

Mustervorlage: Grundversicherung kündigen

Sind Sie im Standardmodell mit einer Franchise von 300 Franken bei der Krankenkasse versichert? Senden Sie diese  Mustervorlage zur Kündigung der Grundversicherung bis zum 31. März 2023 als eingeschriebenen Brief an Ihre bisherige Krankenkasse.

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