Die mittlere Prämie der Krankenkasse beträgt im Jahr 2025 monatlich 378.70 Franken. Das ist viel Geld und belastet das Portemonnaie der Versicherten. Wie kommt man zu einer Prämienverbilligung?
Was ist eine Prämienverbilligung?
Besonders für Familien sind die hohen Kosten für Krankenkassenprämien eine grosse Belastung. Deshalb gibt es die Prämienverbilligung. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt vor, bei Familien mit unterem und mittlerem Einkommen die Prämien der Kinder zu verbilligen.
Ist der Nachwuchs schon erwachsen, aber noch in Ausbildung, werden die Prämien um mindestens 50 Prozent gesenkt. Sind die Kinder noch minderjährig, werden ihre Prämien um mindestens 80 Prozent verbilligt.
Das heisst: Nicht nur Familien, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Beiträge, sondern auch ein Teil des Mittelstands. Das bestätigte das Bundesgericht 2019. Bei Kinderlosen ist das allerdings nicht so: Da hat nur Anspruch, wer ein tiefes Einkommen hat.
Ab wann gibts Prämienverbilligung?
Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es darum nicht.
Die Kantone haben eine grosse Freiheit, wie sie die Verbilligungen umsetzen, die der Bund vorschreibt. Ob jemand Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat, wird meist anhand der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung beurteilt. Am besten informieren Sie sich bei den sozialen Diensten Ihres Wohnorts oder bei der kantonalen Ausgleichskasse über das Prozedere.
Im Zweifel immer einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Nur so erfahren Sie zweifelsfrei, ob ein Anspruch besteht.
Muss ich mich selbst bei den Behörden melden?
In vielen Kantonen wird man direkt benachrichtigt, wenn man Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung hat. In anderen Kantonen muss man selbst aktiv werden und den Anspruch geltend machen. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall so oder so einen Antrag zu stellen. Grundsätzlich kommen drei verschiedene Verfahren vor:
- Automatisch: Einige Kantone prüfen aufgrund der Steuerdaten, ob jemand Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat. Falls ja, erhält man die Verfügung oder einen Berechtigungsschein daraufhin automatisch.
- Individuelle Benachrichtigung: Bei der individuellen Benachrichtigung werden Personen benachrichtigt, die potenziell Anspruch haben. Ihnen wird das Antragsformular zugestellt.
- Auf Antrag: Potenziell Berechtigte werden nicht explizit darauf hingewiesen, dass sie die Vergünstigungen beanspruchen könnten. Die Behörden schicken den Berechtigten auch kein Formular zu.
Wo kann ich eine Prämienverbilligung beantragen?
Für die Prämienverbilligung sind meist kantonale Ausgleichskassen, Sozialversicherungsanstalten, Steuerverwaltungen oder Gesundheitsämter zuständig. Eine vollständige Liste, in welchem Kanton welches Amt zuständig ist, finden Sie hier.
Muss ich eine Frist einhalten, um an die Prämienverbilligung zu kommen?
Ja, Sie sollten in jedem Fall prüfen, bis wann Sie sich für die Prämienverbilligung anmelden müssen. Auch in den Kantonen, die den Anspruch auf Prämienverbilligung automatisch prüfen. Falls Ihr Anspruch vergessen oder zu Unrecht nicht anerkannt wurde, können Sie ihn so noch rechtzeitig geltend machen.
Denn ist die Frist verstrichen, ist eine Gesuchseingabe für das betreffende Jahr in manchen Kantonen gar nicht mehr möglich. In anderen Kantonen ist die Prämienverbilligung zumindest nicht mehr rückwirkend auf das ganze Jahr zu bekommen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 2. Oktober 2023 veröffentlicht und nun aktualisiert. (26.9.2024)
Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.
3 Kommentare
Warum bekomme ich als Hausbesitzer im Glarnerland keine Krankenkassenverbilligung.Habe nur AHV und habe laut Glarnerland keinen Anspruch.So etwas dürfte doch nicht sein.
Tja, selber schuld, halt Eigentum. Meine Frau und ich haben bis 45 Vollzeit gearbeitet und mit dem Geld 20 Jahre die Welt bereist. Jetzt sind wir wieder da, haben eine kleine Rente, den Rest decken Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung. Nie Eigentum gehabt, Leben genossen und jetzt im Alter einfach und bescheide, aber alles vom Staat bezahlt. Tja, wer hat wohl hier alles richtig gemacht?
Suuper antwort. Riesen held