Nein, nicht wenn Sie Geld und Gold weiterhin korrekt in der Steuererklärung deklarieren.

Grundsätzlich sind Sie frei, in welcher Form Sie Vermögen anlegen und aufbewahren wollen, das Steueramt kann da keine Vorschriften machen. Aber selbstverständlich gehören Bargeld und Gold weiterhin zum steuerbaren Vermögen und müssen im Hauptformular der Steuererklärung unter «Vermögen» aufgeführt werden.

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Der Frankenbetrag ist einfach zu bestimmen. Den Wert des Goldes müssen Sie in der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) heraussuchen. Falls Sie auch ausländische Banknoten besitzen, entnehmen Sie die Umrechnungskurse ebenfalls dieser Liste.

Versteuern Sie die Werte nicht oder nicht korrekt, machen Sie sich strafbar. Das wäre eine Steuerhinterziehung, die beim Auffliegen nebst Nachsteuern und Verzugszinsen auch eine Busse zur Folge hätte.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Oktober 2013 veröffentlicht und wird laufend durch den Beobachter aktualisiert.

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