Ja, denn Sie profitieren von einer Gesetzesänderung. Seit dem Steuerjahr 2016 sind alle selbst finanzierten berufsorientierten Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen abzugsfähig. Die bisherigen Abgrenzungsprobleme Steuererklärung ausfüllen So packen Sie es in fünf Schritten an! dürften somit der Vergangenheit angehören.

Bis und mit 2015 konnte man nur Weiterbildungskosten abziehen, die einen direkten Zusammenhang mit dem aktuell erzielten Erwerbseinkommen hatten. Sie galten als Gewinnungskosten und mussten bei den Berufsauslagen geltend gemacht werden.

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Bisweilen war die Unterscheidung zwischen nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten und abzugsfähigen Weiterbildungskosten durch das Steueramt teilweise spitzfindig. Darüber hinaus gab es kantonale Unterschiede in der Handhabung. So kam es vor, dass Arbeitskollegen die Kosten der gleichen Weiterbildung in einem Kanton abziehen durften, im anderen nicht. Für viele Steuerpflichtige war es nicht nachvollziehbar, warum man ihnen den Abzug verweigerte. Viele kamen trotz Einsprache und einer Bestätigung ihres Arbeitgebers nicht durch.

Steuerabzug ausserhalb der Berufskosten möglich

Tempi passati: Neu gibt es einen separaten Steuerabzug Steuererklärung Das können Sie abziehen ausserhalb der Berufskosten. Ein eigenes Erwerbseinkommen ist somit nicht mehr Voraussetzung, dies könnte etwa bei Ehepaaren von Bedeutung sein. Die Bedingung ist, dass man bereits über einen Abschluss auf Sekundarstufe II (Lehre, Matura usw.) verfügt. Weiter müsste man mit dem erlernten Wissen den Lebensunterhalt bestreiten können und wollen. Ausgeschlossen sind Hobbykurse, durch deren Abschluss die Bestreitung des Lebensunterhalts nicht möglich wäre.

Zugelassen sind Kosten bei der direkten Bundessteuer bis maximal 12’700 Franken pro Jahr. Die Kantone müssen die Abzüge für die Staatssteuern auch gewähren, können aber eigene Höchstbeträge festlegen. Ausbildungskosten, die vom Arbeitgeber getragen werden , muss man nicht mehr als Einkommen versteuern, egal, in welcher Höhe sie sind.

Rechtsratgeber
Merkblätter zu Steuerabzug in den Kantonen

Das Schönste an der Steuererklärung sind die Steuerabzüge. Diese sind aber in jedem Kanton verschieden. Mitglieder des Beobachters erfahren in den folgenden Merkblättern, was konkret in ihrem Kanton gilt.

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