Nein. Solange Sie Ihr Geld bloss nebenbei anlegen und nicht als «gewerbsmässiger Wertschriftenhändler» gelten, sind Kursgewinne steuerfrei – egal, ob es sich um Gewinne aus dem Aktien- oder dem Währungshandel handelt, zu dem auch Kryptowährungen zählen. Im Gegenzug können Sie aber auch allfällige Verluste steuerlich nicht abziehen.

Was viele nicht wissen: Sie müssen Kryptowährungen genauso wie alle anderen Vermögenswerte (Bankkonten, Aktiendepots et cetera) in der Steuererklärung deklarieren und als Vermögen versteuern – zum Wert, den sie Ende Jahr hatten.

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Chatbot Rechtsberatung

Die Eidgenössische Steuerverwaltung definiert für Bitcoin und zahlreiche weitere Kryptowährungen genauso einen offiziellen Umrechnungskurs wie für Euro oder US-Dollar.

Anders ist es, wenn Sie Bitcoin schürfen, also Rechenkapazität zur Verfügung stellen und dafür Bitcoins zugeteilt erhalten. Das gilt als Einkommen und muss versteuert werden.

Illustration Steuern Beobachter
Tipps für Ihre Steuern
Der Beobachter bietet Rat, wenn es ums Ausfüllen der Steuererklärung geht.

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