Nein, ein Rechtsvorschlag gegen die Betreibung nützt Ihnen nichts. Denn mit der rechtskräftigen Steuerveranlagung kann das Steueramt einen eventuellen Rechtsvorschlag beseitigen und die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Das Betreibungs- und das Steuerverfahren sind zwei Paar Schuhe.

Mit der Betreibung will das Steueramt nur noch das Inkasso der fälligen Steuern durchführen lassen. Das Steuerverfahren Steuererklärung Frist verpasst – was jetzt? aber ist abgeschlossen, Sie können am Steuerbetrag nichts mehr ändern.

Das Problem ist, dass Sie trotz Mahnung keine Steuererklärung eingereicht haben. Daraufhin hat das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vorgenommen. Das bedeutet, dass der Steuerkommissär Annahmen über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation treffen muss. Erfahrungsgemäss sind diese eher zu hoch.

Gegen die Einschätzung hätten Sie während 30 Tagen eine Einsprache machen können, zusammen mit Ihrer vollständigen Steuererklärung. Auch wenn die Steuern zu hoch sind, kann man in den meisten Fällen nichts mehr ändern.

Buchtipp
Der Steuerberater
Buchcover Der Steuerberater
Mehr zum Thema bei Guider

Steuereinschätzung nach Ermessen: Wer schweigt, zahlt oft zu viel Steuern

Wurden Sie vom Steueramt zu hoch eingeschätzt und wissen nicht, wie Sie damit umgehen sollen? Bei Guider erhalten Beobachter-Abonnenten hilfreiche Antworten.

zum Artikel

Mehr zu Steuerschulden bei Guider

Wer keine Steuererklärung einreicht, weil er verschuldet ist, muss aktiv auf das Steueramt zugehen. Sonst kann es sein, dass eine überhöhte Steuerrechnung droht. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, wie sie zu Zahlungserleichterungen kommen, wann ein Steuererlass gewährt werden kann und wer bei Steuerschulden haftet.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren