Nein. Sie haften nicht – und auch nicht Ihre Haftpflichtversicherung . Das gilt während der ganzen Zeit, in der Sie das Auto dem Garagisten überlassen haben.

Das Gesetz sieht Folgendes vor: Der Garagist muss wie ein Halter für Schäden aufkommen, die durch ein Auto verursacht werden, das ihm zur Reparatur übergeben wurde. Deshalb ist er verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen – und zwar für alle Fahrzeuge, die in seiner Verantwortung stehen.

Darunter fallen nicht nur seine eigenen Autos, sondern auch die, die ihm von Kunden vorübergehend anvertraut werden.

Ihre Versicherung kann also ausnahmsweise abwinken, wenn der geschädigte Autolenker direkt auf sie zugeht. Dasselbe gilt für Sie.

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Tina Berg, Redaktorin
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