Warum zahlt die Versicherung nicht für das gestohlene E-Bike?
Mein teures E-Bike wurde am Bahnhof gestohlen. Die Versicherung will nicht zahlen. Zu Recht? Und wie kann ich in Zukunft solchen Ärger vermeiden?
Veröffentlicht am 20. Mai 2025 - 17:33 Uhr
Prüfen Sie die Police Ihrer Hausratversicherung. Ohne Zusatz zahlt diese grundsätzlich nur, wenn eingebrochen wird.
Wenn Sie möchten, dass die Versicherung zukünftig auch für ein verschwundenes Velo aufkommt, müssen Sie den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abschliessen.
Dann ist das E-Bike zwar vor Langfingern geschützt, aber nur bis zur maximalen Versicherungssumme – üblich sind 2000 Franken. Und in der Regel hat man einen Selbstbehalt von 200 Franken. Dafür muss man etwas mehr Prämien bezahlen.
Die Hausratversicherung zahlt meistens den Neuwert. Das heisst: Den Preis, den Sie aktuell für ein gleichwertiges Velo zahlen müssten. Wenn ein E-Bike heute günstiger ist, erhalten Sie also weniger, als Sie ursprünglich ausgegeben haben. Hingegen spielt es keine Rolle, ob das Bike schon älter oder abgenutzt ist.
Es gibt drei Möglichkeiten der Versicherung
Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen: Es kann sein, dass dort gewisse Gegenstände aufgeführt sind, die nicht zum Neuwert versichert sind. Wenn Velos dazu gehören, können Sie zum Beispiel eine Wertsachenversicherung dafür abschliessen – als Zusatz zur Hausratversicherung oder separat nur für das Velo.
Und wenn der Drahtesel richtig teuer ist? Dann schliessen Sie am besten eine separate Fahrradversicherung ab. Sie zahlt nicht nur, wenn das Velo gestohlen, sondern auch, wenn es beschädigt wird.
Sie haben also die Qual der Wahl:
- Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» zur bestehenden Hausratversicherung
- eine separate Fahrradversicherung
- oder eine Wertsachenversicherung
Vergleichen Sie, was jeweils genau versichert ist und was es kostet. Der Beobachter-Artikel «Wer versichert mein Velo richtig?» hilft Ihnen, das richtige Angebot zu finden.
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