Velo weg – doch die Versicherung zahlt nicht immer
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Wie ein kleiner Zusatzpunkt bei der Versicherung hilft, viel Geld zu sparen.

Veröffentlicht am 6. November 2025 - 06:00 Uhr

Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie nicht wissen, ob eine Ihrer Versicherungen bei Velodiebstahl zahlt.
⎯ 1 ⎯
Halb so wild, meine Hausratversicherung kommt sowieso dafür auf. Oder?
Die Krux liegt im Detail: Die Hausratversicherung kommt zwar für Schäden durch Einbruch, Beraubung sowie einfachen Diebstahl zu Hause auf. Nicht aber, wenn das Velo am Bahnhof – also ausser Haus – gestohlen wird. Dafür braucht es den zusätzlichen Baustein «einfacher Diebstahl auswärts».
⎯ 2 ⎯
Und dann, bin ich fein raus?
Nein, mit der Zusatzdeckung «einfacher Diebstahl auswärts» ist das Velo zwar vor Diebinnen geschützt, aber nur bis zur maximalen Versicherungssumme – üblich sind 2000 Franken.
Und in der Regel gilt ein Selbstbehalt von 200 Franken. Das heisst: Die Versicherung zahlt zwar, jedoch höchstens 1800 Franken.
⎯ 3 ⎯
In meinem Fall war es aber ein Rennvelo, das viel mehr gekostet hat!
Dann können Sie entweder zur bestehenden Hausratversicherung zusätzlich eine Wertsachenversicherung hinzufügen. Oder Sie schliessen eine separate Fahrradversicherung ab. Vorteil davon: Sie zahlt nicht nur, wenn das Velo gestohlen wird, sondern auch, wenn es beschädigt wird.
Es kommt also darauf an, was Sie stärker gewichten. Vergleichen Sie, was in der Versicherung enthalten ist und was diese kostet.
⎯ 4 ⎯
Gibt es einen Abzug, weil mein Velo schon ein paar Jahre auf dem Buckel hatte?
Nein. Die Versicherung bezahlt meistens den Neuwert. Das heisst: den Preis, den Sie aktuell für ein gleichwertiges Rennvelo bezahlen müssten.
Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen: Es kann sein, dass dort gewisse Gegenstände aufgeführt sind, die nicht zum Neuwert versichert sind.
⎯ 5 ⎯
Jetzt Versicherungspolice anschauen!
So gehen Sie vor:
-
1. Schritt: Kramen Sie die Police Ihrer Hausratversicherung hervor und prüfen Sie, ob dort irgendwo «einfacher Diebstahl auswärts» steht.
-
2. Schritt: Prüfen Sie die Deckungssumme.
So viel für heute.
Viel Glück mit Ihrer Versicherung!
Hat Ihnen das geholfen? Wenn ja, klicken Sie unten auf «Folgen», um über das nächste «Hesch gwüsst?» informiert zu werden.
Der Beobachter gibt Rat
Haben Sie noch Fragen? Beim Beobachter-Beratungszentrum stehen Ihnen über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten zur Seite und unterstützen Sie bei juristischen Angelegenheiten. Schliessen Sie jetzt ein Abo ab oder buchen Sie eine Einzelberatung.
Jetzt folgen, um über neue «Hesch gwüsst?» per E-Mail informiert zu werden



