Nein, das Haustürgesetz gilt bei Versicherungsverträgen nicht. Und auch das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) sieht leider kein allgemeines Widerrufsrecht vor. Sie können nur zurücktreten, wenn die Versicherungsgesellschaft in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein solches Recht einräumt.

Falls dem nicht so ist, sind Sie gemäss VVG 14 Tage lang an den Antrag gebunden. Wenn die Versicherung eine ärztliche Untersuchung erfordert, sind Sie gar vier Wochen lang gebunden.

Dann gibt es zwei Szenarien: Nimmt der Versicherer den Antrag innerhalb dieser Frist an, kommt der Vertrag zustande. Wenn nicht, könnten Sie von ihm zurücktreten.

Wenn die Versicherung gültig zustande kommt, können Sie erst kündigen, nachdem Sie die erste Jahresprämie gezahlt haben. Die Prämie wäre wohl verloren, denn die Versicherung muss erst nach drei Jahren einen Rückkaufswert zurückzahlen.

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