Unfall mit Leihauto – wer haftet?
Eine Nachbarin hat mein Auto ausgeliehen und beschädigt. Sie will nicht zahlen, weil ihre Versicherung nichts übernimmt. Was kann ich tun?
Veröffentlicht am 30. Juli 2025 - 09:02 Uhr
Ob die Privathaftpflichtversicherung für Schäden an einem geliehenen Fahrzeug aufkommt, hängt immer von den allgemeinen Versicherungsbedingungen ab.
In vielen Policen sind solche Schäden nur gedeckt, wenn es um die gelegentliche Nutzung fremder Fahrzeuge geht. Wer sie häufiger oder regelmässig lenkt, sollte dringend prüfen, ob eine entsprechende Zusatzdeckung nötig ist. Wer sie nicht abschliesst, muss im Schadenfall in der Regel selbst die Kosten übernehmen – nicht die Halterin oder der Halter des Autos. Das kann teuer werden. Es lohnt sich, die Verträge sorgfältig zu prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Wenn die Nachbarin Ihr Auto beschädigt hat und ihre Versicherung die Zahlung ablehnt, heisst das nicht, dass Sie den Schaden tragen müssen. Die Fahrerin ist persönlich haftbar und muss den Schaden im Zweifel aus eigener Tasche begleichen.
Fordern Sie sie schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine Frist. Falls das nichts nützt, bleibt noch eine Betreibung.
Sich in dem Dschungel von Autoversicherungen zurechtzufinden, ist nicht einfach. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, welche Versicherungen sich anbieten, ob Teilkasko oder Vollkasko, welche Schäden durch sie gedeckt werden und wann sich eine Zeitwertzusatz- und Parkschadenversicherung wirklich lohnt.
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