Ob die Privathaftpflichtversicherung für Schäden an einem geliehenen Fahrzeug aufkommt, hängt immer von den allgemeinen Versicherungsbedingungen ab.

In vielen Policen sind solche Schäden nur gedeckt, wenn es um die gelegentliche Nutzung fremder Fahrzeuge geht. Wer sie häufiger oder regelmässig lenkt, sollte dringend prüfen, ob eine entsprechende Zusatzdeckung nötig ist. Wer sie nicht abschliesst, muss im Schadenfall in der Regel selbst die Kosten übernehmen – nicht die Halterin oder der Halter des Autos. Das kann teuer werden. Es lohnt sich, die Verträge sorgfältig zu prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Wenn die Nachbarin Ihr Auto beschädigt hat und ihre Versicherung die Zahlung ablehnt, heisst das nicht, dass Sie den Schaden tragen müssen. Die Fahrerin ist persönlich haftbar und muss den Schaden im Zweifel aus eigener Tasche begleichen.

Fordern Sie sie schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine Frist. Falls das nichts nützt, bleibt noch eine Betreibung.

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