Fast zwei Millionen Franken – genau genommen 1’960’037 Franken und 91 Rappen – muss ein Berner Vermögensverwalter seinen 54 Kundinnen und Kunden zurückerstatten. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es ist Geld, das der Vermögensverwalter während mindestens zehn Jahren von Banken und Fondsanbietern dafür erhalten hatte, dass er deren Produkte an seine Kundschaft vermittelte.

Solche Provisionen – im Fachjargon Retrozessionen genannt – sind nicht illegal. Aber der Vermögensverwalter hätte seine Kundinnen und Kunden darüber informieren müssen, dass er diese Vergütungen erhält und wie hoch diese ungefähr sind. So hatte es das Bundesgericht bereits anno 2012 in einem Leiturteil entschieden. 

Partnerinhalte
 
 
 
 

Das hatte der Berner Vermögensverwalter, der zuvor langjähriger Bankangestellter war, nicht getan – obwohl er nach eigenen Angaben dieses Urteil kannte. Dennoch behauptete er, er habe «in gutem Glauben davon ausgehen dürfen, seine Kundenaufklärung entspreche den Anforderungen».

Seine Kunden hätten sich nicht für die Provisionen interessiert – sagt der Vermögensverwalter.

Das tat sie nicht, denn in die Verträge mit seinen Kundinnen und Kunden schrieb er: «Dem Auftraggeber wird kein Aufschluss über erhaltene Retrozessionen erteilt.» Dies widerspricht nicht nur der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, sondern auch den einschlägigen Standesregeln. Die meisten Kunden hätten «kein grosses Interesse an der Vergütungsform» gezeigt, rechtfertigte sich der Vermögensverwalter laut dem Urteil. «Einzelheiten» der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung hätten sie in keiner Weise interessiert.

Provisionen schaffen Interessenkonflikte

Das mag sogar stimmen, denn für eine Vermögensverwaltung entscheiden sich normalerweise vor allem Menschen, die sich eben gerade nicht selber mit der Verwaltung ihres Vermögens befassen wollen oder können. Genau deswegen beauftragen sie eine Fachperson damit. Trotzdem, oder gerade deswegen, müssen diese Fachpersonen die Anlegerinnen und Anleger, in der Regel Laien, darüber aufklären, welche Rückvergütungen sie erhalten.

Abonnieren Sie «Mach was draus» zum Anlegen

Dieser Newsletter macht Sie fit für das erste Investment.

 

Denn Retrozessionen sind zwar in der Vermögensverwaltung (wie in anderen Verkaufsbranchen auch) üblich, aber sie schaffen Interessenkonflikte: Hat der Vermögensverwalter dem Kunden A den Fonds B der Bank C wirklich empfohlen, weil er am besten rentiert oder er am besten zum Risikoprofil des Kunden passt? Oder vielleicht, weil er dafür höhere Retrozessionen erhält als von einer anderen Bank für ein anderes Produkt? 

Der Vermögensverwalter habe «in Bereicherungsabsicht gehandelt und es bewusst unterlassen, seine Kundschaft rechtsgenüglich aufzuklären», hatte das Berner Obergericht entschieden, und das Bundesgericht hat dieses Urteil nun bestätigt. Er habe «mittels der unrechtmässigen Einbehaltung der ihm nicht zustehenden Retrozessionen sein Einkommen maximieren» wollen.

Was Anlegerinnen und Anleger tun sollten – die Tipps
  • Schauen Sie im Vertrag mit Ihrer Bank und/oder mit Ihrer Anlageberaterin, Ihrem Vermögensverwalter nach, wie die Frage der Retrozessionen dort geregelt ist.
  • Falls nichts dazu steht, verlangen Sie Auskunft darüber, wie hoch die Retrozessionen in Ihrem konkreten Fall sind. Verlangen Sie deren Herausgabe.
  • Wenn sich die Bank, die Anlageberaterin, der Vermögensverwalter weigert, suchen Sie anwaltliche Hilfe.
  • Wenn in Ihrem Vertrag geregelt ist, dass Sie Auskunft über die (ungefähre) Höhe der Retrozessionen erhalten, diese aber nicht an Sie ausgezahlt werden, dann verlangen Sie diese Auskunft. Und verhandeln Sie mit der Gegenpartei, ob sie Ihnen nicht doch entgegenkommt.
  • Berücksichtigen Sie in Zukunft Anlageempfehlungen, bei denen klar vereinbart ist, dass keine Retrozessionen an den Vermittler fliessen – sonst gibt es Interessenkonflikte.
  • Falls dies nicht möglich ist, bestehen Sie darauf, dass Sie als Kunde/Kundin diese Retrozessionen erhalten. Entschädigen Sie stattdessen den Anlageberater, die Vermögensverwalterin auf Stundenhonorarbasis anstelle der Provisionen von Dritten.