Für Elisabeth Madl steht eine ärztliche Routineuntersuchung an, die 91-Jährige ist zeitig dran. So beginnt sie, das im Wartzimmer aufliegende Infomaterial anzuschauen – und fährt plötzlich zusammen: «Steerneföifi! Das gibt es ja nicht!» Das sei ihr als Erstes durch den Kopf geschossen, sagt sie zum Beobachter.

Was die rüstige Dame aus dem aargauischen Schneisingen an jenem Mittwoch Ende März in die Sätze gebracht hat: ein Bild, auf dem ihr Ehemann Ruedi in einem Rollstuhl zu sehen ist, abgedruckt auf einem Flyer, mit dem das Regionale Pflegezentrum Baden (RPB) für einen öffentlichen Anlass über Entlastungsangebote wirbt. Bloss: Ruedi Madl ist vor zwei Jahren gestorben. 

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«Man macht doch nicht Werbung mit einem Menschen, der nicht mehr lebt», empört sich Elisabeth Madl. «Pietätlos» sei das.

Das fragliche Foto entstand 2021 im Garten des Badener Pflegezentrums im Rahmen eines professionellen Shootings. Der an Demenz erkrankte Ruedi Madl lebte zu dieser Zeit dort. Neben ihm, auf einer Bank sitzend, zeigt das Bild seinen Sohn mit dessen Frau sowie eine Enkelin: ein stimmungsvolles Drei-Generationen-Sujet. 

Keine Rücksprache mit den Angehörigen 

Laut der Tochter des Verstorbenen gaben die Angehörigen dem Heim damals die Zustimmung, das Foto für interne Zwecke zu verwenden. Die Wiederverwendung des fünf Jahre alten Bilds für den aktuellen Flyer sei hingegen ohne jede Rücksprache mit der Familie erfolgt. Dies, obwohl im Pflegezentrum bekannt war, dass Ruedi Madl verstorben ist; im Mai 2024 hatten die Angehörigen ein Kondolenzschreiben erhalten. 

Beratung mit Chatbot

Was die Madls am neu veröffentlichten Bild ebenfalls stört: Das Gesicht der Enkelin, die auf dem Original von 2021 eine Maske trug, wurde offenbar mit KI-basierten Bildprogrammen retuschiert. Auch für diese Nachbearbeitung holte das Pflegezentrum keine Einwilligung ein

Auf die Reklamation der Tochter hin wurde der Flyer auf der Website des RPB, wo ebenfalls für den Infoanlass vom 21. April geworben wurde, verpixelt. Inzwischen ist das Dokument dort nicht mehr auffindbar. Von der gedruckten Anzeige, wie sie Elisabeth Madl im Wartzimmer vorgefunden hat, sind aber 2500 Exemplare im Umlauf.

Es braucht «stets eine Einwilligung»

Das Recht am eigenen Bild erlischt grundsätzlich mit dem Tod einer Person. Rein juristisch ist es somit nicht relevant, dass Ruedi Madl auf dem Flyer erkennbar auftaucht. Für die übrigen Leute auf dem Foto der Familie bestehen diese Persönlichkeitsrechte jedoch weiter.

Dies bestätigt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte dem Beobachter: «Jede und jeder kann in der Regel darüber entscheiden, ob und in welchem Kontext sein Bild veröffentlicht werden darf.» Dafür müsse stets die Einwilligung der abgebildeten Personen eingeholt werden, und zwar «unabhängig davon, ob es sich um aktuelle Bilder handelt oder die Fotos bereits vor einigen Jahren aufgenommen wurden».

Beim Regionalen Pflegezentrum Baden beruft man sich jedoch auf die Abmachungen, die beim Fotoshooting von 2021 getroffen wurden. Damals habe man vereinbart, dass die Aufnahmen für den Einsatz in verschiedenen Kommunikationsmitteln wie Website oder Publikationen vorgesehen seien. «Entsprechend wurde das Einverständnis für diese Verwendungszwecke eingeholt», schreibt Direktor Hans Schwendeler auf Anfrage.

Strafantrag gestellt

Gleichzeitig hält Schwendeler in seiner Stellungnahme fest, dass Fotos von Verstorbenen ein sensibles und emotionales Thema seien. «Sobald wir Kenntnis erhalten, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, handeln wir umgehend und entfernen das betreffende Bild – soweit möglich – von allen Kanälen.» Das sei auch im vorliegenden Fall passiert.

Elisabeth Madl hat ebenfalls gehandelt, auf ihre Weise: Sie hat bei der Polizei einen Strafantrag gestellt. Die Emotionen bei der 91-jährigen Witwe sind noch lange nicht abgeklungen.

 

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Quelle
  • Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: Umgang mit Fotos