Blossgestellt im Internet? Wie Sie sich gegen unerlaubte Aufnahmen wehren
Der Kanal «szene_isch_zueri» lädt auf verschiedenen sozialen Netzwerken Videos von Menschen in peinlichen oder emotional aufgeladenen Situationen hoch – meist ohne das Einverständnis der Betroffenen.

Veröffentlicht am 30. Oktober 2025 - 16:37 Uhr

«Szene_isch_zueri»: Längst nicht alle gefilmten Personen sind einverstanden.
Ein Mann, der gerade von der Polizei verhaftet wird. Eine junge Frau, die im Zug verprügelt wurde. Ein verunfalltes Auto mit gut sichtbaren Kennzeichen. Ein Betrunkener, der herumlallt: Auf Telegram, Tiktok und Instagram zeigt ein Account mit dem Namen «szene_isch_zueri» alles, was Aufmerksamkeit erregt und Klicks bringt – meist unverpixelt und ohne das Einverständnis der Betroffenen.
Über 370’000 Menschen folgen dem Account allein auf Instagram. Das Social-Media-Phänomen ist nicht auf die Region Zürich beschränkt. Der Beobachter hatte schon letztes Jahr von ähnlichen Vorfällen in Luzern berichtet.
Szene-Videos als Geschäftsmodell
Das «SRF Investigativ»-Team ist der Spur der Accountbetreiber nachgegangen und bei Onlineshops gelandet, die auf «szene_isch_zueri» immer wieder Werbung platziert haben, teils auch für illegale Produkte. Ihr Geschäftsmodell: Mit Kanälen wie «szene_isch_zueri», «swiss_reelz» oder «szene_isch_aargau» schaffen sie die mediale Reichweite, um danach Produkte und gefälschte Markenartikel an ihr dafür affines Zielpublikum zu verhökern.
Wer sich ausserhalb der eigenen vier Wände bewegt, muss unter gewissen Umständen damit rechnen, gefilmt zu werden. Der Beobachter zeigt, was in Ordnung ist und was nicht – und wie man sich wehren kann.
In diesen Situationen dürfen Personen filmen oder fotografieren:
- Aufnahmen einer Menschenmenge sind grundsätzlich zulässig. Wenn Sie auf einem öffentlichen Platz Menschen aus der Ferne aufnehmen, ist das rechtlich gesehen okay.
- Ebenfalls unproblematisch ist es, wenn jemand vor der Kamera bewusst posiert oder die öffentliche Aufmerksamkeit sucht – etwa ein Strassenmusiker. Auch öffentlich bekannte Personen müssen sich etwas mehr gefallen lassen, so etwa eine Politikerin, die an einer Demo teilnimmt und dort fotografiert wird.
In diesen Situationen sind Aufnahmen rechtlich heikel:
- Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, jemanden heimlich zu fotografieren oder zu filmen. Und ebenso wenig ist es erlaubt, diese Aufnahmen danach über soziale Medien zu verbreiten.
- Ein Einverständnis ist nicht absolut. Wenn eine offensichtlich unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehende Person sagt: «Film mich nur, ist mir egal», liegt vermutlich keine gültige Einverständniserklärung vor, weil diese Person nicht urteilsfähig ist.
- Das gilt auch für Fotos und Videos, die man weiterverbreitet.
So können Sie sich wehren, wenn Fotos oder Videos von Ihnen im Internet auftauchen:
- Verlangen Sie als Erstes von der Person, die die Bilder verbreitet hat, dass sie diese sofort löscht. Sie können auch beim Betreiber der Plattform eine Löschung verlangen, wobei dies erfahrungsgemäss nicht immer zum Erfolg führt.
- Wenn das Bild auch nach Ihrer Intervention nicht gelöscht wurde, können Sie klagen. Das lohnt sich jedoch meist nur bei schwerwiegenden Verletzungen. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.
Mitarbeit: Norina Meyer
SRF: Szene isch Business




