Ein Nussgipfel zum Dessert ist für Susanne Weber, die eigentlich anders heisst, ein Stück Lebensqualität. Ende Juli holte sie sich ihr Lieblingsgebäck in der veganen Bäckerei Bakery Bakery am Hauptbahnhof Winterthur. Die Bezahlung erledigte sie wie gewohnt mit der Karte. Ein kurzes Piepsen – erledigt, dachte sie.  

Der Schock folgte zwei Wochen später: Als eine Beraterin der Pro Senectute die Kontoauszüge durchging, entdeckte sie auf dem Bankkonto der Seniorin eine Buchung der Bäckerei über Fr. 1612.14.

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Spurensuche im Bezahlsystem 

Die Bank verwies die Kundin direkt an den Betrieb. Ein korrektes Vorgehen, wie das Beratungszentrum des Beobachters bestätigt: Wer eine Zahlung am Terminal mit dem PIN-Code freigibt, stimmt der Abbuchung formal zu. Eine Rückerstattung muss deshalb direkt beim Händler verlangt werden. 

Die Seniorin wandte sich daraufhin direkt an die Filiale. «Die Standortleiterin war ausserordentlich freundlich und versicherte mir, der Sache sofort nachzugehen», erinnert sie sich. Doch im Kassensystem fehlte vom Betrag jede Spur. 

Beratung mit Chatbot

Technisches Problem an der Schnittstelle

Erst nach Rücksprache mit dem Anbieter des Bezahlterminals klärte sich das Rätsel: Die Abbuchung war zwar erfolgt, wegen eines technischen Problems aber nie im Kassensystem und auf dem Bankkonto der Bäckerei gelandet. Dies erkläre auch, warum sich die Bäckerei nicht von sich aus bei Susanne Weber gemeldet hatte. Normalerweise fallen extrem hohe Beträge bei den täglichen Abrechnungen auf und werden zeitnah abgewickelt, so Nina Vogel, Inhouse Sales Support der Bakery Bakery. «Da wir mit unserem Terminalanbieter in Kontakt treten mussten, erfolgte die Rückerstattung erst Ende August.» 

Am technischen Übertragungsfehler, der für die verzögerte Rückerstattung verantwortlich war, arbeiten nun die Systementwickler. So sollen künftige Fehler ausgeschlossen werden.

PIN statt Trinkgeld

Vogel nimmt an, dass der Betrag wegen eines Missgeschicks bei der Eingabe zustande kam: Am Terminal lässt sich neben prozentualem Trinkgeld auch ein freier Betrag eintippen. «Wir vermuten, dass die Kundin dachte, dass sie ihre PIN eingeben müsse», so Vogel. Die Fr. 1612.14 seien nämlich als Freibetrag abgebucht worden.

Die Seniorin nimmt es mit Humor: «Mit der Kartenzahlung bin ich manchmal etwas überfordert, das kann mir schon passiert sein.» Das Beratungszentrum des Beobachters rät: immer genau prüfen, welcher Betrag auf dem Display steht, bevor man die Bestätigungstaste drückt.

Weber bedankte sich bei der Filialleiterin für ihren Einsatz mit einem Blumenstrauss. Künftig bezahle sie Desserts wieder bar. Das schone die Nerven – und schütze vor vierstelligen Dessertpreisen.

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