Wer spart und wer draufzahlt – die grosse Übersicht
Die Abstimmung im März entscheidet über das Ende der Heiratsstrafe. Eine neue Steueranalyse zeigt nun exakt, welche Familienmodelle profitieren – und für wen es teurer wird.
Veröffentlicht am 26. Januar 2026 - 15:55 Uhr

Die Hochzeit ist ein grosser Moment im Leben. Sie kann aber auch Steuernachteile bringen.
Sie ist ein Brennpunkt in der Schweizer Steuerlandschaft: Die Heiratsstrafe. Die Einkommen von Eheleuten werden zusammengezählt, was wegen der Progression zu einer höheren Steuerbelastung führt, als es bei Unverheirateten in gleichen Verhältnissen der Fall wäre. Sprich: Die Steuerrechnung hängt vom Zivilstand ab.
Doch das soll sich nach gescheiterten Anläufen der Vergangenheit nun ändern, der Bundesrat hat eine Reform präsentiert, über die im März abgestimmt wird. Ob sie angenommen oder abgelehnt wird? Mitentscheidend wird sein, wer gewinnt und wer verliert.
Ganz grob kann man sagen: Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen bezahlen nach der Reform weniger Bundessteuern als momentan. Eine höhere Steuerrechnung erhalten hingegen Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Singles werden auch erfasst, manche werden dem Fiskus mehr Geld überweisen müssen, andere werden entlastet oder nur geringfügig tangiert. Für den genauen Steuerbetrag ist auch die Anzahl Kinder relevant.
Was das alles konkret heisst, zeigen Beispiele, die aus Daten des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hervorgehen. Es gibt je nach Einkommensstufe, Einkommensverteilung zwischen den Partnern und der Anzahl Kinder Unterschiede, was die Zusatzbelastung oder Entlastung einer Familie durch die Reform angeht. In den Tabellen bezieht sich «A» auf das Einkommen des einen Partners und «B» auf das Einkommen des anderen Partners.
Für Verheiratete ohne Kinder, die gleich viel verdienen, ergibt sich das folgende Bild:
| Einkommen total | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform total | Steuern nach Reform A | Steuern nach Reform B |
| 80'000 | 357 | 270 | 135 | 135 |
| 180'000 | 6602 | 3646 | 1823 | 1823 |
| 280'000 | 19'602 | 12'423 | 6212 | 6212 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Für Verheiratete ohne Kinder, die ungleich viel verdienen, zeigt sich Nachfolgendes, wobei ungleich bedeutet, dass ein Partner das gesamte Einkommen bestreitet und der andere Partner nichts verdient. Freilich gibt es ausgewogenere, nur leicht ungleiche Verhältnisse. Um den Effekt der Reform zu illustrieren, werden hier die Extreme gezeigt.
| Einkommen | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform total | Steuern nach Reform A | Steuern nach Reform B |
| 80'000 | 761 | 1102 | 1102 | 0 |
| 180'000 | 8435 | 10'722 | 10'722 | 0 |
| 280'000 | 21'435 | 23'819 | 23'819 | 0 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Für Verheiratete mit gleichem Einkommen und mit zwei Kindern resultiert folgendes Bild:
| Einkommen | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform total | Steuern nach Reform A | Steuern nach Reform B |
| 80'000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 180'000 | 4305 | 1507 | 754 | 754 |
| 280'000 | 17'126 | 9492 | 4746 | 4746 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Für Verheiratete mit ungleichem Einkommen und mit zwei Kindern resultiert dieses Bild:
| Einkommen | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform total | Steuern nach Reform A | Steuern nach Reform B |
| 80'000 | 0 | 424 | 424 | 0 |
| 180'000 | 5959 | 8977 | 8977 | 0 |
| 280'000 | 18'959 | 21'871 | 21'871 | 0 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Für Verheiratete mit gleichem Einkommen und mit vier Kindern zeigt sich die Lage wie folgt:
| Einkommen | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform total | Steuern nach Reform A | Steuern nach Reform B |
| 80'000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 180'000 | 2529 | 151 | 76 | 76 |
| 280'000 | 14'650 | 6561 | 3280 | 3280 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Für Verheiratete mit ungleichem EInkommen und mit vier Kindern ergibt sich diese Situation:
| Einkommen | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform total | Steuern nach Reform A | Steuern nach Reform B |
| 80'000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 180'000 | 3697 | 7232 | 7232 | 0 |
| 280'000 | 16'483 | 19'923 | 19'923 | 0 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Die Reform wirkt sich nicht nur auf Eheleute aus, sondern auch auf Alleinstehende. Die Singles werden wiederum je nach Anzahl Kindern und Einkommen entlastet oder zusätzlich belastet – manche mehr, andere nur wenig. Im Einzelnen sieht es so aus, wie die Informationen des Bundes besagen:
Bei Alleinstehenden ohne Kinder zeigt sich dieses Bild:
| Einkommen | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform |
| 80'000 | 1271 | 1102 |
| 180'000 | 10'178 | 10'722 |
| 280'000 | 23'226 | 23'819 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Bei Alleinstehenden mit zwei Kindern ergibt sich diese Lage:
| Einkommen | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform |
| 80'000 | 0 | 0 |
| 180'000 | 6570 | 7232 |
| 280'000 | 19'570 | 19'923 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Bei Alleinstehenden mit vier Kindern resultiert das Folgende:
| Einkommen | Steuern vor Reform | Steuern nach Reform |
| 80'000 | 0 | 0 |
| 180'000 | 4159 | 4150 |
| 280'000 | 17'094 | 16'027 |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, EFD, 2026 / Angaben in Franken.
Die Beispiele bestätigen die allgemeine Tendenz: Paare, die in ausgeglichenen Einkommensverhältnissen leben, werden durch die Abschaffung der Heiratsstrafe entlastet. Eheleute, die ungleich viel verdienen, werden durch die Reform steuerlich zusätzlich belastet.
So überweist eine Familie mit zwei Kindern heute 4305 Franken Steuern an den Bund, wenn beide Partner 90'000 Franken nach Hause bringen. Nach der Reform sind es noch 1507 Franken – ein Rückgang der Steuerbelastung um 2798 Franken oder 65 Prozent. Solche Familien gehören zu den Gewinnern des Vorhabens. Bestreitet nur ein Partner das ganze Einkommen, so kippt das Bild: Die Steuerbelastung steigt von gegenwärtig 5959 Franken um 50 Prozent auf 8977 Franken und macht diese Gruppe von Steuerpflichtigen zu Verlierern der Steuerrechtsrevision.
Ein ähnlicher Effekt zeigt sich auch bei Paaren, die viel und ausgewogen verdienen sowie zwei Kinder haben. Bei einem Haushaltseinkommen von 280'000 Franken, zu dem beide 140'000 Franken beitragen, sinkt die Steuerbelastung von 17'126 um 45 Prozent auf 9492 Franken – ein deutlicher Vorteil gegenüber dem Status quo. Geht nur einer der Partner arbeiten und kommt er oder sie auf 280'000 Franken Einkommen, so wächst die Summe, die an den Fiskus in Bundesbern fliesst, um 15 Prozent von 18'959 auf 21'871 Franken.
Man kann deswegen nicht unbedingt sagen, dass es sich um eine Reform für Vielverdiener handelt. Eher begünstigt das steuerpolitische Vorhaben Familienmodelle, in denen beide Partner einen Teil des Haushaltsbudgets abdecken – der Mann und die Frau gehen einer Erwerbsarbeit nach. Dennoch gibt es Fälle, die man als stossend empfinden kann. Beispielsweise zahlt eine Familie mit zwei Kindern und 80'000 Franken Einkommen heute null Franken direkte Bundessteuer, wenn diese Summe durch einen der Partner hereinkommt. Nach der Reform werden es 424 Franken sein.
Das Schönste an der Steuererklärung sind die Steuerabzüge. Diese sind aber in jedem Kanton verschieden. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie in den folgenden Merkblättern, was konkret in Ihrem Kanton gilt.
Hat dieses Paar nicht zwei, sondern vier Kinder, bleibt die Steuerlast bei null Franken. Die Anzahl der Kinder ist relevant, weil der Kinderabzug erhöht werden soll, und zwar von 6800 auf 12'000 Franken bei der direkten Bundessteuer. So sollen laut der Landesregierung Familien entlastet und Mehrbelastungen abgefedert werden. Das trifft beispielsweise auch auf Paare zu, die gleich viel und total 180'000 Franken verdienen. Haben sie keine Kinder, bezahlen sie nach dem Übergang zur Individualbesteuerung 3646 Franken Steuern (bislang: 6602 Franken). Mit zwei Kindern überweisen diese Eheleute noch 1507 Franken (bislang: 4305 Franken). Und hat die Familie vier Kinder, so entrichtet sie neu 151 Franken (bislang: 2529 Franken) an den Fiskus.
Auch Singles sind betroffen
Der Bezeichnung nach («Bundesgesetz über die Individualbesteuerung», «Abschaffung der Heiratsstrafe») tangiert die Vorlage Eheleute. Doch auch Alleinstehende sind betroffen.
Kinderlose Singles kommen nach der Reform auf einen Steuerbetrag von 1102 Franken (bislang: 1271 Franken), wenn sie 80'000 Franken verdienen. Sie werden um knapp 170 Franken oder 13 Prozent entlastet. Sie zählen ebenfalls zu den Gewinnern des Vorhabens, über das im März abgestimmt wird. Haben solche Singles jedoch Kinder, so bezahlen sie weder heute noch in Zukunft Steuergeld in die Staatskasse von Bundesbern.
Zusätzlich belastet werden Singles mit zwei Kindern, wenn sie vergleichsweise viel Einkommen haben, nämlich 180'000 Franken. Sie begleichen einen Steuerbetrag von 7232 statt den bislang 6570 Franken.
Kaum einen oder einen geringen Effekt hat die Abschaffung der Heiratsstrafe beispielsweise auf kinderlose Einzelpersonen, die 280'000 Franken verdienen, oder auf Alleinstehende, die 180'000 Franken und vier Kinder haben.
Das sind ein paar Schlaglichter auf eine Steuervorlage, die quer die politische Landschaft hindurch Befürworter und Gegner hat. Freisinnige, Grünliberale und politisch Linke sagen Ja, SVP und die Mitte sind dagegen, zumindest gemäss dem Resultat in der Schlussabstimmung des Nationalrats. Manche Partei hat noch keine offizielle Parole gefasst. Bei der Mitte-Partei ist klar, dass sie dieses Vorhaben ablehnen wird. Sie hat ein eigenes, anders aufgebautes Projekt zu einem Systemwechsel lanciert.
Wie die aktuell zur Abstimmung stehende Reform im Volk ankommt, werden die Umfragen im Vorfeld und dann der Urnengang selbst zeigen.
Hinweis: Dieser Artikel ist zuerst auf «cash.ch» erschienen.





