Sie kämpfte gegen Hitler – und wurde in der Schweiz bestraft
Gabrielle Mayor und Hunderte andere Schweizerinnen und Schweizer erhielten für ihren Kampf gegen die Nazis Haftstrafen oder weniger Invalidengeld. Rehabilitiert der Nationalrat am Mittwoch die Schweizer Widerstandskämpfer?

Veröffentlicht am 10. März 2026 - 06:00 Uhr

Die Neuenburgerin Gabrielle Mayor landete sogar im Konzentrationslager. Die Schweiz kürzte ihr 1959 wegen ihres Engagements das Invalidengeld.
466 Schweizerinnen und Schweizer kämpften im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance für die Befreiung Europas von den Nationalsozialisten.
Zurück in der Schweiz wurden 281 von ihnen durch die Militärjustiz verurteilt. Einige kehrten als traumatisierte Invalide aus deutschen Konzentrationslagern zurück.
Der typische Schweizer Widerstandskämpfer war männlich, jung und arm. 41 Prozent waren Opfer von häuslicher Gewalt, Heimkinder oder «Versorgte». Das schreibt der Historiker Peter Huber in seinem Buch «In der Résistance. Schweizer Freiwillige auf der Seite Frankreichs 1940–1945».
«Richtiges und weitsichtiges Handeln»
Am Mittwoch entscheidet der Nationalrat über eine Rehabilitierung dieser Kämpferinnen und Kämpfer. Ein neues Gesetz soll alle Urteile aufheben, die Personen erhalten haben wegen ihres Einsatzes für die französische Résistance oder den italienischen Widerstand.
Die Gegner der Vorlage sagen: Das Verbot des fremden Militärdienstes sei für die neutrale Schweiz noch heute von Bedeutung. Eine Rehabilitierung lehnen sie deshalb ab. Die Rechtskommission des Nationalrats schreibt: «Das Handeln der Résistance-Freiwilligen und der Unterstützerinnen und Unterstützer von italienischen Partisanengruppen hat sich im historischen Rückblick als richtig und weitsichtig erwiesen.»
Bestraft für Courage
Zum Beispiel jenes von Gabrielle Mayor-Huguenin. Die Neuenburgerin wurde als Frau zwar nie militärgerichtlich verurteilt, aber von der Schweiz finanziell bestraft für ihre Courage.
Gabrielle Mayor wächst, gemäss den Recherchen von Peter Huber, im Grenzstädtchen Le Locle im Neuenburger Jura auf. Sie schlägt sich mit Näh- und Putzarbeiten für reiche Leute durch und zieht mit 26 mit ihrem Mann nach Frankreich auf ein abgelegenes Landgut im Département Jura.
Im KZ ohne Schweizer Hilfe
Mitten im Zweiten Weltkrieg, mit 38, schliesst sich Gabrielle Mayor der Résistance an. 1944 wird Mayor festgenommen und in der Gestapo-Zentrale in Dijon verhört, wo Deutsche die Résistance-Kämpfer im Folterkeller immer wieder grausam misshandeln.
Ihr Bruder alarmiert das Schweizer Konsulat. Doch dieses unternimmt nichts. Gabrielle Mayor wird ins Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Drei Monate vor Kriegsende kommt sie frei und kehrt in die Schweiz zurück.
Schweigen statt Stolz
Zehn Jahre schweigt Gabrielle Mayor. Während Frankreich seine Résistance-Helden verehrt, vermeidet sie jegliches Aufsehen in der Schweiz. Der Zeitgeist in der Nachkriegszeit: Wer im Krieg nicht neutral war und deshalb im KZ landete, sei selbst schuld. Gute Schweizerinnen und Schweizer seien neutral gewesen.
Gabrielle Mayor ist nach dem KZ zu 70 Prozent invalid und arbeitet trotzdem als Fabrikarbeiterin im Waadtland. 1959, als sie 55 Jahre alt ist, stellt sie in Bern ein Gesuch, um als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung eine Entschädigung zu erhalten. Die Schweiz schiesst Geldsummen vor, um diese danach von Deutschland zurückzubekommen.
Eigentlich hätte sie 24’000 Franken zugut, nach heutigem Wert wären das rund 100’000 Franken. Doch die Kommission in Bern halbiert den Betrag. Da sie ein «militantes Mitglied der Résistance» gewesen sei, sei sie mitschuldig daran, im KZ gelandet zu sein.
Lieber spät als nie
Gabrielle Mayor ist längst gestorben. Wie wohl fast alle Widerstandskämpfer. Kommt die symbolische Geste des Parlaments also zu spät?
«Nein, auch für Angehörige kann es belastend sein, wenn der Staat die Anerkennung für den Kampf gegen den Faschismus verweigert hat», sagt Christine Seidler. Seidlers Grossvater kämpfte 1938 freiwillig im Spanischen Bürgerkrieg gegen die klerikalfaschistischen Franco-Truppen, wurde dafür verurteilt und 2009 – nach seinem Tod – vom Schweizer Parlament rehabilitiert.
«Für uns als Familie war die Rehabilitierung 2009 extrem wichtig», sagt Seidler. Ihr Grossvater und ihre Mutter hätten in Zürich immer wieder unter Anfeindungen gelitten. «Ich selbst habe 1986 meine Lehrstelle als Geigenbauerin in Zürich nicht antreten dürfen, weil der Arbeitgeber herausgefunden hatte, dass mein Grossvater ein verurteilter Spanienkämpfer war.»
- Schweizerische Bundesversammlung: Parlamentarische Initiative vom 17. Juni 2021, Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Bundesblatt Nr. 234 vom 4. Dezember 2025, Parlamentarische Initiative. Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Bundesblatt Nr. 13 vom 21. Januar 2026, Parlamentarische Initiative. Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 31. Oktober 2025. Stellungnahme des Bundesrates
- Verlag Chronos, 2020: Peter Huber: «In der Résistance. Schweizer Freiwillige auf der Seite Frankreichs (1940–1945)»
- Verlag Hier und Jetzt, 2026: Raphael Rues und Andrej Abplanalp: «Kampfzone Ossola. Der Widerstand an der Schweizer Südgrenze 1943–1945»
- Verlag Wallstein, 2006: Christina Späti, Urs Altermatt: Die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus in der Schweiz. In: «Grenzen der Wiedergutmachung. Die Entschädugung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945–2000»
- Gespräch mit Spanienkämpfer-Enkelin Christine Seidler




