Für Kifferinnen und Kiffer in Deutschland brechen bald neue Zeiten an. Die Bundesregierung hat beschlossen, Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis zum Eigengebrauch zu legalisieren. Pro erwachsene Person sollen künftig bis zu drei Pflanzen und maximal 25 Gramm Cannabis erlaubt sein. Zudem soll das psychoaktive Kraut auch über sogenannte Cannabis-Clubs unters Volk gebracht werden dürfen. Die Mitglieder dieser Clubs können maximal 25 Gramm am Tag oder 50 Gramm im Monat beziehen. 

Die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach waren ursprünglich noch wesentlich ehrgeiziger. Der SPD-Politiker beabsichtigte, den Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften zuzulassen, wurde dafür aber von der EU-Kommission zurückgepfiffen. 

Was bedeutet die Legalisierung von Cannabis in Deutschland für Schweizer Kifferinnen und Kiffer?

Wenn sie Cannabis in der Schweiz konsumieren wollen: so gut wie nichts. Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von einem Prozent und mehr sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Volksinitiative, mit der die Cannabisprodukte Marihuana und Haschisch erlaubt werden sollten, schmetterte die Stimmbevölkerung 2008 wuchtig ab. 

Ihre deutschen Freunde dürfen legal angebauten Cannabis auch nicht in die Schweiz mitbringen. Er fällt hierzulande unter das Betäubungsmittelgesetz und darf deshalb ohne Bewilligung von Swissmedic nicht eingeführt werden. 

Erlaubt sind lediglich Produkte, die weniger als ein Prozent THC enthalten. Eine Ausnahme gilt seit August 2022 für Cannabis zu medizinischen Zwecken. Wer an einer Krankheit leidet, bei der Cannabis eine Linderung oder Besserung bewirkt, kann den Stoff mit einem ärztlichen Rezept ganz legal beziehen. 

Ich kann in der Schweiz also immer noch gebüsst werden, wenn ich Marihuana oder Hasch konsumiere?

Ja, wobei die Gesetzeslage ziemlich widersprüchlich ist. Wer weniger als zehn Gramm Marihuana besitzt und dieses selber konsumiert, kommt straflos davon. Wer jedoch beim Konsum erwischt wird, muss 100 Franken zahlen. Mit der Einführung dieser Ordnungsbusse wollte man erreichen, dass alle Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten gleich behandelt werden. 

Tatsächlich ist die Anzahl ausgestellter Bussen für Cannabiskonsum in den vergangenen Jahren massiv gesunken: 2017 wurden noch 18’146 Ordnungsbussen ausgestellt. 2021 waren es gerade 2524. Zurückzuführen ist das auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2017. Dieses hielt fest, dass der Besitz von geringfügigen Drogenmengen zu Konsumzwecken straflos ist.

Das heisst also, dass ich mit richterlichem Segen kiffen darf?

Nicht wirklich, denn die Kantone handhaben diese Frage nach wie vor sehr unterschiedlich. So geht man etwa im Wallis immer noch rigoros gegen Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten vor. 2021 entfielen rund 14 Prozent aller in der Schweiz ausgestellten Bussen auf das Wallis, 12 Prozent auf den Kanton Zürich und rund 11 Prozent auf die Waadt. Ziemlich unbehelligt kiffte man hingegen im Kanton Appenzell Innerrhoden (keine Bussen im Jahr 2021), in Basel-Stadt (eine Busse) und im Jura (drei Bussen). 

Und wie steht es um die Versuche mit einer legalen Abgabe von Cannabis?

Bisher hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) drei Bewilligungen ausgestellt. Der Versuch in Basel-Stadt ist bereits angelaufen. Bis zu 200 Personen können dort an bestimmten Verkaufsstellen legal Cannabis beziehen. In Zürich startet im Sommer ein Versuch mit bis zu 2000 Teilnehmenden, und auch ein Versuch in der Waadt hat bereits eine Bewilligung erhalten. Weitere Gesuche sind beim BAG hängig.

Mit der gross angelegten Studie will das BAG herausfinden, wie ein legaler Verkauf von Cannabis organisiert werden könnte. Die Schweiz untersucht damit genau das, was die deutsche Bundesregierung einführen wollte: den Verkauf von Cannabisprodukten quasi über die Ladentheke. Deutschland wurde dafür aber von der EU zurückgepfiffen, weil die rechtliche Basis dafür fehle.