Beobachter: Der Bundesrat hat beschlossen, keine weiteren gesetzlichen Regeln zur Suizidhilfe aufzustellen. Drückt er sich damit nicht vor einer zentralen ethischen Frage?
Simonetta Sommaruga: Nein, ganz und gar nicht. Mit dem Verzicht stärkt der Bundesrat die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Es ist nicht Sache des Gesetzgebers, zu beurteilen, wann ein Suizid sinnvoll und gerechtfertigt ist. Es ist Aufgabe des Staates, Missbräuche zu verhindern und das Leben zu schützen. Mit dem geltenden Recht ist dies bereits gesichert. Es braucht also gar kein neues Gesetz.

Beobachter: Da sind aber Ärzte, Kantone und Strafverfolger anderer Meinung. Sie sahen Handlungsbedarf und haben dies dem Bundesrat auch mitgeteilt.
Sommaruga: Ja, alle sagten, es bestehe Handlungsbedarf, aber sobald es um konkrete Regelungen ging, fand keine einzige Massnahme Zustimmung. Wir schlugen etwa vor, dass Suizidhelfer unentgeltlich arbeiten müssen. Einige Vernehmlassungsteilnehmer befürchteten, damit sei die Professionalität gefährdet, andere wollten von der Unentgeltlichkeit partout nicht abrücken.

Beobachter: Aber wieso gleich das ganze Projekt beerdigen, wenn es im Detail keinen Konsens gibt? Mit der Situation hat der Bundesrat doch Erfahrung.
Sommaruga: Mein Departement hat im Auftrag des Bundesrats eine Regelung ausgearbeitet, die alle Vorgaben aus der Vernehmlassung berücksichtigte. Und da stellten wir fest, dass wir damit nur ins Gesetz schreiben, was ohnehin schon gilt. Nochmals: Das geltende Recht genügt, die Strafbehörden können und sollen Missbräuche auch ahnden.

Beobachter: Dem Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner genügen die vorhandenen Mittel nicht. Er hat dem Bundesrat nach seinem Nichtentscheid vorgeworfen, er betreibe eine «Vogel-Strauss-Politik».
Sommaruga: Das ist nicht die einhellige Meinung aller Staatsanwälte. Herr Brunner ist sehr engagiert, und im Kanton Zürich gibt es die meisten begleiteten Suizide. Aus anderen Kantonen höre ich aber, sie könnten den Missbräuchen bei der Suizidhilfe durchaus wirksam begegnen.

Beobachter: Aber Staatsanwalt Brunner bewältigt in Zürich die grosse Mehrzahl der begleiteten Suizide. Ist er denn unfähig?
Sommaruga: Nein, Herr Brunner hat immer wieder sehr wertvolle Hinweise darauf gegeben, wo allenfalls Schwachpunkte und Möglichkeiten des Missbrauchs liegen. Damit hat er aber auch gezeigt, was aufgrund der heutigen Gesetze alles schon machbar ist. Der Bundesrat setzt die Akzente aber anders: Er will die Prävention und die Palliativmedizin, die Betreuung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen, fördern. Man muss dafür sorgen, dass Menschen mit Suizidwunsch auch andere Möglichkeiten sehen als den assistierten Suizid.

Beobachter: Diese Alternativen muss ein Arzt schon heute aufzeigen, wenn er prüft, ob das tödliche Natriumpentobarbital veschrieben werden darf. Aber gerade diese Kontrolle umgeht der Suizidhilfeverein Dignitas, indem er Sterbewillige mit Helium in den Tod begleitet.
Sommaruga: Suizidhilfe mit Helium wird heute glücklicherweise nicht mehr praktiziert. Mit dem Einsatz von Helium wollte Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli vielleicht provozieren. In der Suizidhilfe brauchen wir aber keine Provokationen. Das ist ein viel zu sensibler Bereich. Wir müssen Voraussetzungen schaffen, damit Leute ihren Sterbewunsch frei und ohne äusseren Druck fassen können.

Beobachter: Suizidhilfeorganisationen versuchen, ihren Spielraum auszuweiten. So werden zunehmend nicht nur Sterbenskranke, sondern auch bloss Lebenssatte in den Tod begleitet. Wieso sagt der Bundesrat da nicht: «Halt, das wollen wir nicht»?
Sommaruga: Es sind nicht die Suizidhilfeorganisationen, die den Spielraum ausweiten. Die Menschen in unserer modernen Gesellschaft wollen mehr Spielraum. Zudem vereinsamen immer mehr alte Menschen und werden depressiv. Das sind gesellschaftliche Tatsachen. Es ist nicht am Bundesrat, zu entscheiden, wer was tun darf. Der Staat soll sich vielmehr dafür einsetzen, dass Unterstützung und soziale Strukturen vorhanden sind, die tragen und eben auch echte Selbstbestimmung ermöglichen – gerade auch am Lebensende. Genau dafür hat sich der Bundesrat entschieden.

Beobachter: Lebenssatte dürfen sich in der Schweiz also ganz legal mit Hilfe von Organisationen das Leben nehmen?
Sommaruga: Auch Nicht-Sterbenskranken darf beim Suizid geholfen werden, wenn es ein freier Entscheid ist, der Suizid ein lange anhaltender Wunsch und dieser ohne Druck entstanden ist und wenn die Suizidhelfer keine selbstsüchtigen Motive haben.

Beobachter: Dann sind auch Paarsuizide zulässig, also Suizide von Menschen, die sich nur das Leben nehmen wollen, weil ihr Ehepartner dies will.
Sommaruga: Nein, niemand darf unter Druck gesetzt werden. Gerade bei Paarsuiziden ist die Betreuung ganz wichtig. Da braucht es Gespräche und fachkundige Hilfe. Man hilft Suizidwilligen nicht, indem man ihnen einfach den Suizid verbietet. Diesen Menschen muss man Alternativen aufzeigen und sie unterstützen, das Leben zu wählen.

Beobachter: Aber Dignitas praktiziert solche Paarsuizide, ohne dass eine Behörde einschreitet. Ein weiteres Problem: Den Staatsanwaltschaften sind oft die Hände gebunden, wenn sie abklären wollen, ob mit einem Suizid selbstsüchtige Motive verfolgt wurden. Sie haben nämlich kaum Einblick in die Finanzflüsse dieser Organisationen.
Sommaruga: Das stimmt nicht. Wenn ein Verdacht besteht, können die Strafverfolger Einblick verlangen und sogar eine Hausdurchsuchung anordnen, wie dies ja auch schon gemacht wurde. Dabei können nicht nur die finanziellen Verhältnisse der Organisation, sondern auch die privaten Verhältnisse der Beteiligten untersucht werden.

Beobachter: Der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner kritisiert aber, dass die Schwelle für ein Strafverfahren zu hoch sei.
Sommaruga: Andere Strafverfolger sehen das anders. Die Staatsanwälte müssen ja nicht von sich aus Verdacht schöpfen. Angehörige können einen Verdacht melden und Anzeige erstatten, wenn sie feststellen, dass ein hoher Betrag kurz vor dem Tod noch an eine Suizidhilfeorganisation oder eine damit in Verbindung stehende Person überwiesen wurde. Dann müssen die Strafverfolger eine Untersuchung einleiten. Das ist vielleicht aufwendig, aber das ist ihr Job.

Beobachter: Trotzdem: Staatsanwälte wünschen sich mehr Einblick in die Finanzen der Suizidhilfeorganisationen.
Sommaruga: Jedes Vereinsmitglied von Exit oder Dignitas kann Auskunft über die Finanzen seines Vereins verlangen. Es ist naiv, zu meinen, dass der Staat jede Form von Missbrauch aufdecken könnte, nur weil auch er noch einen Blick auf die Buchhaltung wirft. Da würde der Bundesrat den Leuten etwas vormachen.

Beobachter: Was spricht denn gegen mehr Aufsicht über die Suizidhilfeorganisationen?
Sommaruga: Erlässt der Staat ein Aufsichtsgesetz, macht er Suizidhilfeorganisationen zu staatlich geprüften Organisationen. Das löst eine ganze Reihe von Fragen aus: Haftet der Staat, wenn er seiner Aufsicht nicht nachkommt? Muss der Bund diese Aufsicht ausüben? Braucht es eine neue Aufsichtsbehörde? In der Vernehmlassung war man mehrheitlich dagegen, dass man staatlich geprüfte Suizidhilfeorganisationen einführt.

Beobachter: Damit überlässt der Staat aber ganz wichtige Fragen den privaten Vereinen. In der heiklen Suizidhilfe herrscht pure Selbstregulierung.
Sommaruga: Das stimmt einfach nicht. Ein Arzt muss die Urteilsfähigkeit und den andauernden Sterbewillen abklären. Erst dann darf er das Natriumpentobarbital verschreiben. Verstösst ein Arzt gegen diese Pflicht, wird ihm die Bewilligung entzogen. Das ist durchaus schon passiert.

Beobachter: Aber diese Regeln bestanden ja auch schon, als Dignitas Personen aus dem Ausland innert Stunden in den Tod begleitete. Dignitas hat immer wieder Ärzte gefunden, die Schnellrezepte ausstellten. So entstand der Sterbetourismus.
Sommaruga: Auch das war vermutlich eine Provokation von Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli. Nachdem Gerichte Sanktionen gegen die Ärzte ausgesprochen haben, hat er nun eingelenkt, und der Sterbetourismus ist massiv zurückgegangen.

Beobachter: Sind Sie auch für Suizidhilfe in Alters- und Pflegeheimen?
Sommaruga: Das ist Sache der Kantone, wo ja auch entsprechende Abstimmungen anstehen. Der Bund hat dazu nichts zu sagen. Für den Bundesrat ist aber wichtig, dass das Betreuungspersonal genug Zeit für die Pflege alter Menschen hat und auch entsprechend ausgebildet wird. Dann fühlen sich diese weniger einsam oder gar überflüssig, und sie haben nicht das Gefühl, der Gesellschaft nur noch zur Last zu fallen. So kann bei einem alten Menschen viel eher der Wunsch vermieden werden, seinem Leben ein Ende zu machen. Deshalb braucht es mehr Investitionen ins Pflegewesen. Da will der Bundesrat die Kantone aktiv unterstützen.

Beobachter: Das kostet aber Geld und führt zu höheren Krankenkassenprämien.
Sommaruga: Nicht zwingend. Wir müssen die vorhandenen Mittel besser einsetzen – weniger für teure prestigeträchtige Spitzenmedizin, mehr für das Pflegepersonal und die Palliativmedizin. Mit der Betreuung von Schwerkranken holen Sie sich in der Medizin keine Lorbeeren. Begleitet man eine Person würdig in den Tod, ist dies mit einem grossen, nicht nur finanziellen, Engagement verbunden, bedeutet aber auch weniger Prestige. Deshalb ist die Palliativmedizin in der medizinischen Hierarchie tief eingestuft. Das muss sich ändern.

Beobachter: Sie haben den Entscheid, die Suizidhilfe nicht weiter zu regeln, fast bis in die Wortwahl gleich begründet wie Ihr Vorvorgänger, alt Bundesrat Christoph Blocher. Wieso das?
Sommaruga: Meine Politik lege ich aus meiner Überzeugung heraus fest und nicht in Abgrenzung zu meinem Vorvorgänger. Bei der Suizidhilfe sind wir zum gleichen Schluss gekommen. Wieso nicht?

Suizidhilfe auf Zickzackkurs

Seit dem Jahr 2000 haben National- und Ständeräte regelmässig parlamentarische Vorstösse zur Suizidhilfe eingereicht. Gefordert wurden neue gesetzliche Regelungen, um Missstände wie etwa den Sterbetourismus zu bekämpfen.

2006 hat der Bundesrat ein erstes Mal reagiert: Es brauche keine neuen Bestimmungen, erklärte der damalige Justizminister Christoph Blocher. Ein Gesetz würde die Suizidhilfeorganisationen nur «legitimieren oder ihnen gar ein Gütesiegel verleihen». 2009 kam die Kehrtwende: Die damalige Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wollte die organisierte Suizidhilfe entweder verbieten oder stark einschränken. Zwei entsprechende Gesetzesentwürfe stiessen in der Vernehmlassung auf vehemente Kritik.

Ende Juni 2011 kehrte der Bundesrat zurück auf Feld eins: Er entschied, dass die organisierte Suizidhilfe nun doch nicht geregelt werden müsse. Das geltende Recht genüge, um Missstände zu ahnden. Ein neues Gesetz würde die Suizidhilfeorganisationen «staatlich legitimieren, ihnen sozusagen ein staatliches Gütesiegel verleihen».