Im Pass eines jeden Schweizer Bürgers ist dessen Heimatort notiert. Ein Kuriosum. Denn worüber sich hierzulande kaum jemand Gedanken macht, ist ennet der Grenze schwer nachvollziehbar. Dort kennt man keine Heimatorte, stattdessen steht der Geburtsort in offiziellen Dokumenten. Was hat es mit dieser Schweizer Eigenart auf sich? Und welche Bedeutung hat sie heute noch?

Überbleibsel der Alten Eidgenossenschaft

Das Heimatrecht wurde bereits vor der Nationalstaatsgründung – noch in der Alten Eidgenossenschaft – eingeführt. Unter anderem um die Armen bestimmten Gemeinden zuweisen zu können. Gemäss einem Tagsatzungsbeschluss von 1551 waren diese Gemeinden dazu verpflichtet, für die Bettler aufzukommen, die in «Bettelfuhren» an ihre Heimatorte zurückgeschafft wurden. Heimatgemeinden führten auch ein Register über die Heimatberechtigten, als Vorgänger heutiger Zivilstandsämter. Der Heimatort, oder auch Bürgerort, wurde vererbt – wie auch heute noch. 

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Früher erhielten Kinder üblicherweise den Heimatort des Vaters. Die Ehefrau verlor bei der Heirat ihren alten Heimatort und bekam denjenigen des Ehemanns. Später konnte sie ihren eigenen zusätzlich behalten, also zwei Heimatorte haben. Heute hat die Eheschliessung keinen direkten Einfluss mehr auf das Bürgerrecht, und Kinder erhalten den Heimatort des Elternteils, dessen Namen sie auch tragen. 

Unterstützung für Bürger in Not

Bei seiner Einführung war der Heimatort normalerweise auch der Wohnort einer Person. Mit erhöhter Mobilität ist das je länger, je weniger der Fall. Für die meisten Schweizerinnen und Schweizer ist der Heimatort im Alltag unterdessen irrelevant und markiert lediglich ein Stück Familiengeschichte. 

Seit 2012 das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger angepasst wurde, hat der Bürgerort schliesslich eine der letzten wichtigen Funktionen verloren: die Sozialhilfe. Bis zum Ersten Weltkrieg war der Heimatort vollumfänglich für die Unterstützung der Bedürftigen zuständig, egal wo diese wohnten. Das konnte für die Heimatorte zu einem finanziellen Problem werden. Deshalb zahlten gewisse Gemeinden im 19. Jahrhundert «ihren» Armen die Überquerung des Atlantiks, wenn sie im Gegenzug auf ihr Bürgerrecht verzichteten. 

Finanzielle Belastung

Schrittweise wurde diese Unterstützungspflicht für auswärtige Arme im 20. Jahrhundert auf den Wohnort übertragen. Ab 1977 musste der Heimatkanton dem Wohnkanton die Sozialhilfe rückerstatten, wenn die Bürgerinnen innert zehn Jahren nach dem Umzug hilfsbedürftig wurden. 1990 wurde die Rückerstattungsfrist auf zwei Jahre reduziert. Dabei hatte der Heimkanton keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Höhe Bedürftige Sozialhilfe bezogen, musste jedoch die Rechnung zahlen.

Der Transferzahlung zwischen den Kantonen ging es vor einigen Jahren schliesslich endgültig an den Kragen: Mit einer Übergangsfrist von vier Jahren trat per April 2017 die neue Gesetzgebung in Kraft, die die Sozialhilfe-Rückerstattung zwischen den Kantonen beendet und damit dem Heimatort die letzte wesentliche rechtliche Bedeutung nimmt. Dies wird künftig Kantone entlasten, die früher Nettozahler waren, wie zum Beispiel Appenzell Innerrhoden oder Uri. Zum Nachteil von Ballungsgebieten wie Zürich und Basel, die zu den Profiteuren der Sozialhilfe-Rückerstattungen gehörten.

Unantastbares Kulturgut

Für viele bleibt der Heimatort identitätsstiftend, und dessen emotionale Bedeutung vorschnell zu unterschätzen, wäre verfehlt. So führen beispielsweise Gemeindefusionen immer wieder zu Besorgnis in der Bevölkerung: Was steht künftig in meinem Pass? Verliere ich meinen Heimatort? Die Rezepte für den Umgang mit dieser Situation sind regional unterschiedlich. Im Kanton Bern konnten beispielsweise Betroffene nach Gemeindefusionen ein Gesuch stellen, um ihren alten Heimatort in Klammern hinter den neuen anzuhängen.

Bezeichnend ist denn auch, dass der Bund anlässlich der Revision des Ausweisgesetzes 2001 beschloss, beim Heimatort zu bleiben, trotz eingehender Diskussion darüber, ob dieser im Pass durch den Geburtsort zu ersetzen sei. «Da sehr viele (auch neu eingebürgerte) Schweizer eine starke emotionelle und traditionelle Bindung zum Heimatort haben und dieser im schweizerischen Geschäftsverkehr (Banken, Post, Notare usw.) und im Rechtssystem gebräuchlich ist, fiel der Entscheid zu Gunsten des Heimatortes», hielt der Bundesrat in seiner Botschaft fest.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 14. März 2018 veröffentlicht und am 2. August 2026 aktualisiert.

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