Als ihr sieben Wochen altes Töchterchen ein Beinchen nicht mehr bewegt, fahren Patricia Costa und Timo Brändle ins Spital Winterthur. Dort stellen die Ärzte einen frischen Oberschenkelbruch und eine ältere Fraktur am Lendenwirbel fest. Sie alarmieren die Polizei. 

Ein Strafverfahren wird eingeleitet. Timo Brändle kommt für 39 Tage in Untersuchungshaft. Er sagt: «Ich habe meiner Tochter nie ein Haar gekrümmt.» Das Bezirksgericht Bülach verurteilt ihn im Mai 2025 wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Der Beobachter hatte über den Fall berichtet. Alle Beteiligten heissen tatsächlich anders. 

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Das Zürcher Obergericht spricht Timo Brändle nun frei.

Er soll die Tochter aus Überforderung verletzt haben

Die Vorinstanz ging davon aus, dass der Vater der schreienden Tochter aus reiner Überforderung das Bein gebrochen hatte. Timo Brändle wurden unter anderem eine aggressive WhatsApp-Sprachnachricht im Affekt sowie Google-Suchanfragen zum Verhängnis. Und ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM).

Die Argumente der Eltern überzeugten das Bezirksgericht Bülach dagegen nicht. Sie machten geltend, dass bei Lara ein seltener Gendefekt vorliege. Eine Variante des sogenannten LRP5-Gens bewirke, dass bei dem Baby die Knochenmineraldichte vermindert sei. Seine Knochen würden darum leichter brechen.

Beratung mit Chatbot

Im Verfahren vor Obergericht Ende Mai präsentierte Brändles Anwältin drei medizinische Gutachten. Aus diesen soll hervorgehen, dass Laras Knochen mit 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit eher brechen als bei Menschen ohne Gendefekt. Es sei darum nicht ausgeschlossen, dass es auch in Alltagssituationen zu Knochenbrüchen kommen könne. 

Für ihn seien die letzten drei Jahre sehr belastend, teilweise sogar demütigend gewesen, so Brändle im Gerichtssaal. Dass er für einen Freispruch kämpfen würde, sei aber immer klar gewesen: «Wie hätte ich meiner Tochter noch in die Augen schauen können, wenn ich ihr irgendwann einmal hätte erzählen müssen, dass ich verurteilt wurde? Weil ich sie verletzt haben soll.»  

Google-Suchverläufe erscheinen nicht verdächtig

Den Freispruch begründet das Zürcher Obergericht damit, dass begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten vorlägen. Das IRM-Gutachten habe es zwar als wahrscheinlich erachtet, dass der Knochenbruch Folge einer Misshandlung war. Allerdings machte man selbst den Vorbehalt, dass kein molekulargenetischer Befund von Lara vorgelegen habe. Die Privatgutachten, die einen Gendefekt bestätigen, würden das Gutachten des IRM daher relativieren. 

Auch die Google-Suchverläufe – etwa zu «Ab wann merken sich Babys Gesichter» oder «Zeichen Baby hat Angst» – erschienen dem Obergericht nicht derart verdächtig wie der Vorinstanz. Die Erläuterungen, die der Angeklagte dazu gemacht habe, seien nicht unplausibel. Und schliesslich könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass jemand anderes Lara die Verletzungen zugefügt habe. 

Timo Brändle erhält 2730 Franken Schadenersatz und eine Genugtuung in der Höhe von 11’700 Franken. Diese sei etwas höher als normal ausgefallen. «Weil wir die besondere psychische Belastung sehr wohl sehen», so der vorsitzende Richter. 

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