Erb-Trick für Ferienwohnungen geht nicht mehr
Ausländer dürfen in der Schweiz nur sehr eingeschränkt Grundstücke kaufen und vererben. Das Bundesgericht zieht nun sogar die Schraube an.

Veröffentlicht am 8. Juni 2026 - 17:00 Uhr

Ein britisches Ehepaar wollte seine 4,5-Zimmer-Ferienwohnung in Grindelwald den beiden Söhnen schenken.
Wer keine dauernde Niederlassungsbewilligung hat, kann in der Schweiz nur eingeschränkt Immobilien kaufen. Das regelt seit 1985 die sogenannte Lex Koller. So soll die Explosion der Bodenpreise zumindest gedämpft und eine «Überfremdung des einheimischen Bodens» verhindert werden, wie es in Artikel 1 des entsprechenden Gesetzes wörtlich heisst.
Eine der Regeln lautet: Wer schon eine Ferienwohnung besitzt, darf sie bewilligungsfrei vererben oder verkaufen, aber nur an «gesetzliche Erben im Erbgang» oder an «Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie an den Ehegatten oder den eingetragenen Partner».
Ein britisches Ehepaar wollte seine 4,5-Zimmer-Ferienwohnung in Grindelwald samt zwei Autoeinstellhallenplätzen den beiden Söhnen verschenken. Aber nicht ihnen direkt, sondern über einen Trust nach amerikanischem Recht. Ausschliesslich diese vier Familienmitglieder (die Eltern und die beiden Söhne) sind Begünstigte dieses Trusts. Deshalb gaben das zuständige Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und das Berner Verwaltungsgericht zunächst grünes Licht, dass dies «bewilligungsfrei» möglich sei. Das Bundesamt für Justiz war aber nicht einverstanden und zog die Sache vor Bundesgericht.
Bewilligungsfrei vererben geht nur bei natürlichen Personen
Das Bundesgericht zog jetzt die Notbremse und untersagte den Vorgang. In einer öffentlichen Beratung entschied es, dass die Überschreibung der Immobilie an die Familienstiftung nur mit einer Bewilligung der Behörden zulässig wäre. Das Gesetz zähle «ausschliesslich natürliche Personen» als ausnahmeberechtigt auf. Ein Trust sei eine juristische Person und falle unter keine gesetzliche Ausnahme.
Das Gesetz sei ganz bewusst restriktiv formuliert, und der Zweck bestehe darin, den indirekten Erwerb von Ferienwohnungen zu verhindern. «Jeder treuhänderische Erwerb, jede Zwischenschaltung eines irgendwie gearteten juristischen Gebildes zwischen das zu erwerbende Objekt und den eigentlichen Erwerb ist ausgeschlossen», heisst es in der eben veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung.
Weshalb das britische Ehepaar den Umweg über einen amerikanischen Trust wählte, geht aus dem Urteil nicht hervor. Die beiden erwachsenen Söhne haben aber die amerikanische Staatsbürgerschaft, und es ist naheliegend, dass steuerliche Motive eine Rolle spielen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 18. Mai 2026 veröffentlicht.




