Masseurin zerrt Swisscom vor Gericht – mit teuren Folgen
Eine Thai-Masseurin findet die Kosten für ihre Website zu hoch. Sie klagt gegen die Swisscom. Doch das Gerichtsurteil dürfte ihr nicht gefallen.

Veröffentlicht am 3. Dezember 2025 - 10:02 Uhr

Die Masseurin aus Zürich unterschrieb einen Websitevertrag der Swisscom. Nun kritisiert sie nicht nur die ihrer Meinung nach zu teure Rechnung (Symbolbild).
Eine Thai-Masseurin aus Zürich beauftragte die Swisscom damit, für ihr Massagestudio eine neue Website zu erstellen. Im Juni 2024 unterschrieb sie einen Vertrag über die Programmierung und Bewirtschaftung des Webauftritts. Laufzeit: drei Jahre, Kosten: knapp 14’000 Franken. Damit war sie allerdings unzufrieden.
Einen Monat später, im Juli 2024, schloss sie deshalb einen zweiten Vertrag ab – ebenfalls über drei Jahre, aber mit rund 13’000 Franken etwas günstiger. Die Kleinunternehmerin empfand die Rechnungen dennoch als massiv überteuert und weigerte sich, zu zahlen. Zudem fühlte sie sich von Swisscom übervorteilt: Ein Berater habe ihr den Vertrag aufgeschwatzt und dabei ihre schwachen Deutsch- und IT-Kenntnisse ausgenutzt.
Unterschriebene Verträge sind gültig
Weil keine aussergerichtliche Einigung zustande kam, landete der Fall letzte Woche vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Klägerin verlangte, beide Verträge für ungültig zu erklären. Ihre Anwältin argumentierte, der Kundin sei ein unangemessen teures Produkt verkauft worden. Die Anwältin der Gegenseite hielt dagegen: Wer in der Schweiz lebe und ein Unternehmen führe, könne in der Regel Deutsch. Zudem sei es «erstaunlich», dass jemand zwei Verträge unterschreibe und später behaupte, eigentlich keine Verträge abschliessen zu wollen. «Die Verträge sind gültig und verbindlich.»
Der Einzelrichter folgte dieser Argumentation: Die Kosten seien zwar «hoch bis sehr hoch». Dennoch habe die Klägerin genau die Website erhalten, die sie bestellt habe. Weil sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen konnten, folgte ein Gerichtsurteil: Die Klägerin muss rund 5000 Franken Entschädigungs- und Gerichtskosten zahlen. Der zweite Vertrag für die Website über rund 13’000 Franken sei ebenfalls zu begleichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Worauf muss man bei einem Vertragsabschluss achten?
Drei grundlegende Tipps von Norina Meyer, Juristin beim Beobachter:
- Erst verstehen, dann unterschreiben: Wer den Vertrag nicht restlos versteht, muss sich die Inhalte erklären lassen. Im Zweifel gilt: keine Unterschrift ohne volles Verständnis.
- Kündigungsfristen kennen: Schauen Sie im Vertrag oder im Kleingedruckten nach, wie Sie wieder aus dem Vertrag herauskommen. Wie lange läuft er, wie kündigt man ihn?
- Mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen: Achten Sie darauf, dass mündliche Versprechen auch im Vertrag stehen. Im Zweifelsfall lassen Sie sich die Zusagen schriftlich bestätigen.
- Bezirksgericht Zürich: Urteil vom 26. November 2025
- Teilnahme an Zivilprozess am Bezirksgericht Zürich




