Sie wurden in der Schweiz geboren oder leben seit Jahrzehnten hier. Ein grosser Teil von ihnen spricht fliessend Schweizerdeutsch. Diese niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer wähnen sich in ihrem Heimatland Schweiz auf sicherem Boden. Dann reisen sie etwa für einen Sprachaufenthalt oder wegen eines Jobs ins Ausland – und sind sich oft nicht bewusst, dass nach sechs Monaten ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz erlischt.

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Spätestens dann werden sich manche fragen, wieso sie sich nicht längst eingebürgert haben. Zu teuer, zu kompliziert, zu langwierig – das sind die häufigsten Argumente. Noch immer meinen viele, dass eine Einbürgerung viele Tausend Franken kostet. Das ist längst vorbei: Die Behörde darf nur nach Aufwand Kosten verrechnen, das Einkommen der Gesuchsteller spielt keine Rolle mehr.

Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, die Bewilligung C beim kantonalen Migrationsamt zu verlängern. Auf Gesuch hin können Sie diese bis zu vier Jahre aufrechterhalten. So sparen Sie letztlich Geld, Zeit und Nerven.

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Mehr zum Migrationsrecht

Jede Ausländerin und jeder Ausländer hat ein Recht auf einen längeren Verbleib in der Schweiz, vorausgesetzt, dass sie oder er eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt. Als Beobachter-Mitglied erfahren Sie, welche Rechte, aber auch Pflichten Sie mit einer Bewilligung B oder C haben.