Auf einer Bank am Bahnhof Bellinzona, wo Menschen normalerweise sitzen und auf den Zug warten, hatte ein Paar Sex. Eine Person auf dem gegenüberliegenden Perron filmte die Szene. Nur wenige Meter entfernt standen Passantinnen und Passanten auf dem beleuchteten Bahnsteig. Das Video verbreitete sich rasant in den sozialen Medien.

Den SBB ist der Vorfall bekannt. Ihre Bahnhofordnung verlangt, dass sich Reisende so verhalten, dass niemand gefährdet, behindert oder gestört wird. Verstösse können eine Wegweisung oder rechtliche Schritte nach sich ziehen. Die Transportpolizei hat das Paar inzwischen identifiziert und den Fall der Kantonspolizei Tessin übergeben. Medien wie «20 Minuten» und «Ticinonline» berichteten darüber.

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Wann Sex in der Öffentlichkeit strafbar ist

In der Schweiz gibt es im Strafgesetzbuch keinen Paragrafen, der Sex in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt, erklärt Katrin Reichmuth, Rechtsberaterin beim Beobachter. Juristisch relevant wird der Intimakt dann, wenn Augenzeugen sich gestört fühlen und Anzeige erstatten oder wenn örtliche Polizeireglemente anstössiges Verhalten ausdrücklich verbieten.

Beratung mit Chatbot

Wer unfreiwillig Augenzeuge sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit wird und sich gestört fühlt, kann die Beteiligten wegen sexueller Belästigung oder Exhibitionismus anzeigen. Dabei handelt es sich um Antragsdelikte: Die Polizei wird nur dann aktiv, wenn eine betroffene Person innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellt.

Von einer Busse bis zur Geldstrafe 

Eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung kann eine Busse von bis zu 10’000 Franken nach sich ziehen. Exhibitionismus wird in schweren Fällen mit einer Geldstrafe geahndet. Städte und Gemeinden können zudem über ihre Polizeireglemente Bussen für den Verstoss gegen Sitte und Anstand verhängen.

Was dem Paar in Bellinzona blüht, ist noch nicht klar.