Wer auf dem Land wohnt, fährt häufiger betrunken Auto, so das Klischee, das Städterinnen bestimmt bestätigen würden. Das Onlineportal «Izzy» machte den Test und fuhr mit einem Alkoholtester aufs Land. Nicht einfach irgendwohin, sondern dort, wo die Jugend feiern geht, und dort, wo man nur mit einem Auto hinkommt: Zu einem abgelegenen Industrieareal mit 800 Parkplätzen.

Als die ersten Partygänger aus der Industriehalle laufen, testet Cedric Schild, ein Journalist des Onlineportals, die jungen Menschen. Das Ergebnis erstaunt: Alle getesteten Autofahrerinnen hatten 0,0 Promille im Blut.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Wer fährt betrunken nach Hause? «Izzy» macht den Test

loading...
Quelle: Izzy

Alkohol auf den Strassen ist ein Problem

Alkohol war im Jahr 2024 bei 9,7 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden die Unfallursache, wie das Bundesamt für Statistik schreibt. Die meisten Unfälle geschahen innerorts, das heisst in Städten und Dörfern. Das Problem, dass zu viele Personen trotz Alkoholkonsum Autofahren, ist also doch real.

Die Sache mit dem Auto ist also klar: Wer trinkt, lässt die Finger vom Steuer. Aber die Nacht auf dem Land wirft weitere Fragen auf: Ist es erlaubt, zu Fuss oder mit dem Fahrrad beschwipst nach Hause zu gehen? Und müssen auch die, die dabei erwischt werden, einen Fahreignungstest durchführen?

Der Jurist Daniel Leiser, Beobachter-Experte für Verkehrsrecht, hat die Antworten auf die juristischen Grauzonen.

Beobachter: Daniel Leiser, ist es erlaubt, betrunken mit dem Fahrrad zu fahren?
Daniel Leiser: Auch für das Fahrradfahren gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Wer Velo fährt, muss fahrfähig sein. Mit anderen Worten: Wenn Sie mit 2,0 Promille vom Dorffest nach Hause fahren, haben Sie ein Alkoholproblem. Wer alkoholisiert auf dem Drahtesel von der Polizei angehalten wird, muss möglicherweise zu Fuss nach Hause. Die Beamten können das Velo nämlich auf der Stelle beschlagnahmen.


Gibt es also ein Velofahrverbot?
Ja, bei einer Velofahrt mit 0,8 Promille Alkohol im Blut beziehungsweise 0,4 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder unter Drogeneinfluss verbietet die Polizei das Weiterfahren sofort. Die betroffene Person erhält ein Velofahrverbot von mindestens einem Monat. In krassen Fällen – insbesondere beim Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogensucht – droht sogar eine Ausweitung des Fahrverbots auf die Motorfahrzeugkategorien in Form eines unbefristeten Ausweisentzugs.
 

Denen droht dann eine Fahreignungsprüfung. Was passiert da?
Ein Verkehrsmediziner untersucht den gesamten Menschen. Das geht weit über den Promillewert hinaus. Es werden die Leberwerte getestet und das psychische Befinden des Lenkers genau beleuchtet. Der Mediziner muss mit dieser Untersuchung ausschliessen können, dass eine Suchtproblematik besteht. Es geht also nicht nur um eine einmalige Entgleisung, sondern um die Frage, ob jemand generell geeignet ist, am Strassenverkehr teilzunehmen.
 

Wer übernimmt dafür die Kosten?
Die Kosten für eine Fahreignungsprüfung übernimmt die betroffene Person selbst, und sie variieren je nach Vorgeschichte. Grundsätzlich kann aber gesagt werden: Mit mindestens 1000 Franken muss man rechnen.


Und was ist mit dem Fussgänger, der nach einer durchzechten Nacht torkelnd nach Hause läuft?
Bei dem braucht es noch etwas mehr, aber auch er kann bei Trunkenheit den Führerscheinentzug fürchten. Dazu gab es 2019 sogar einen Bundesgerichtsentscheid.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 28. November 2025 veröffentlicht.