Wer am Steuer niest, drückt das Gaspedal voll durch – das behauptete zumindest ein BMW-Fahrer kürzlich vor dem Zürcher Obergericht. Der über 50-jährige Beschuldigte musste sich wegen einer schweren Verkehrsverletzung verantworten. Ein Einblick in eine ungewöhnliche Gerichtsverhandlung.

BMW rast durch 50er-Zone und endet mit Totalschaden

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, sich nachts nach drei Uhr in einer Zürcher 50er-Zone ein Rennen mit einem Audi S5 geliefert zu haben. Technische Auswertungen untermauerten den Verdacht: Der BMW beschleunigte auf eine Geschwindigkeit zwischen 88 und 95 km/h, bevor das Heck ausbrach. Der Wagen schlitterte über die Fahrbahn und wurde schliesslich abrupt von einem Kandelaber gestoppt. Keine anderen Verkehrsteilnehmer wurden verletzt. Das Auto hatte Totalschaden.

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Nachdem der Beschuldigte mit seiner Version der Geschichte bereits bei der Vorinstanz abgeblitzt war, versuchte er sein Glück vor dem Obergericht: Ein Rennen sei er nicht gefahren, betonte er mehrmals. Stattdessen rechtfertigte er sich mit der Aussage: «Ich musste zweimal niesen.» Nach dem ersten Nieser habe er noch kurz auf den Tacho geblickt und 65 km/h abgelesen. Beim zweiten «Hatschi» sei es dann passiert. Wie genau es zum Unfall kam, wisse er jedoch nicht mehr.

Keine «Dynamitstange, die plötzlich explodiert»

Was folgte, war eine bizarre Debatte über die Natur des Niesens. Die Verteidigung argumentierte, ein Niesreiz sei ein unberechenbarer Reflex, der einen aus dem Nichts überrasche. Der Staatsanwalt hielt trocken dagegen: Ein Niesen kündige sich durch Einatmen immer an, Zeit genug, um den Fuss vom Gas zu nehmen. «Das ist keine Dynamitstange, die plötzlich explodiert», so sein Fazit.

Gericht stützt Urteil auf digitale Fahrzeugdaten

Die Nies-Erklärung überzeugte auch die zweite Instanz nicht. Das Gericht stützte sich auf die digitalen Fahrzeugdaten, die der Version des Angeklagten widersprachen. Besonders ins Gewicht fiel, dass das Stabilitätsprogramm manuell deaktiviert und auf Hinterradantrieb gestellt worden war – laut Gericht ein klares Indiz für bewusstes Beschleunigen.

Das Obergericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil: 22 Monate Freiheitsstrafe bedingt sowie 100 Franken Busse. Dazu kommt, dass der Beschuldigte für sämtliche Verfahrenskosten aufkommen muss. 

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Dem Verurteilten steht der Weg ans Bundesgericht offen. Bis dahin bleibt der Fall vor allem eines: ein extrem teures «Hatschi».

Quelle
  • Gerichtsverhandlung am Zürcher Obergericht