Was E-Biker jetzt wissen müssen
Ab 1. Juli gelten neue Vorschriften für E-Bikes. Wer jetzt aufsteigt, sollte wissen, was erlaubt ist – und wo es eine Busse gibt.
Veröffentlicht am 25. Juni 2025 - 14:30 Uhr
Wer auf einem schnellen oder schweren E-Bike unterwegs ist, muss einen Helm tragen.
Mit dem E-Bike unterwegs: Das sollten Sie wissen
- Was genau ist ein E-Bike?
- Brauche ich für das E-Bike einen Führerausweis?
- Wie alt muss man sein, um ein E-Bike zu fahren?
- Wo darf ich mit meinem E-Bike fahren?
- Wie schnell darf ich fahren?
- Wie darf ich mein E-Bike beladen?
- Welches Licht brauchts?
- Wann und wo muss ich auch tagsüber mit Licht fahren?
- Was droht mir, wenn ich tagsüber ohne Licht unterwegs bin?
- Ist ein Velohelm obligatorisch?
- Brauche ich ein Kontrollschild fürs E-Bike?
- Welche Versicherung zahlt, wenn ich einen Unfall verursache?
Was genau ist ein E-Bike?
Das E-Bike ist ein normales Fahrrad mit einer elektrischen Tretunterstützung. Sobald man in die Pedale tritt, unterstützt ein spezieller Motor die Bewegung, und man kommt mit deutlich weniger Kraft schneller vorwärts.
Dabei wird zwischen langsamen und schnellen Elektrovelos unterschieden: Die langsamen haben einen Motor bis 500 Watt, und ihre Tretunterstützung reicht bis maximal 25 km/h. Der Motor der schnellen E-Bikes ist bis zu 1000 Watt stark, ihre Tretunterstützung reicht bis zu 45 km/h.
Ab dem 1. Juli gibt es eine dritte Kategorie: schwere E-Bikes. Das sind Cargobikes – also Lastenvelos, die speziell für den Transport von Gütern oder Personen konzipiert sind. Ihre Geschwindigkeit ist auf 25 km/h begrenzt.
Brauche ich für das E-Bike einen Führerausweis?
Das hängt vom Velotyp ab. Wenn Sie ein langsames E-Bike fahren, brauchen Sie keinen Führerausweis. Für ein schnelles oder schweres dagegen einen der Kategorie M. Das heisst, wenn Sie kein Auto- oder Töffbillett haben, müssen Sie die Mofaprüfung ablegen.
Wie alt muss man sein, um ein E-Bike zu fahren?
Mindestens 14-jährig. Allerdings brauchen Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 auch für langsame E-Bikes einen Führerausweis der Kategorie M.
Wo darf ich mit meinem E-Bike fahren?
Grundsätzlich auf Radwegen und Velostreifen. Langsame Elektrovelos sind auf Radwegen stets gut aufgehoben, während es bei schnellen und schweren E-Bikes neu auf die konkrete Signalisation ankommt – also darauf, was auf dem Schild steht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) informiert, wo Sie mit dem E-Bike fahren dürfen.
Wie schnell darf ich fahren?
So schnell, wie es erlaubt ist. Das heisst: Sie müssen sich an die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten halten. In einer 30er-Zone gilt die Limite also auch für E-Biker – auch wenn ihr Gefährt (noch) keinen Tacho hat.
Wie darf ich mein E-Bike beladen?
So, dass das vorgeschriebene Maximalgewicht nicht überschritten wird.
Langsame E-Bikes dürfen, inklusive Personen und Beladung, höchstens 250 Kilogramm schwer sein, schnelle E-Bikes 200 Kilogramm und schwere E-Bikes 450 Kilogramm.
Übrigens: Wer ein schweres E-Bike fährt, darf ab dem 1. Juli vier statt wie bis anhin zwei Kinder transportieren, sofern das Lastenvelo auch über so viele geschützte Kindersitzplätze mit entsprechenden Sicherheitsgurten verfügt.
Welches Licht brauchts?
Mindestens zwei fest angebrachte, ruhende Lichter – vorn weiss, hinten rot, wobei sie bei den schnellen E-Bikes typengenehmigt sein müssen. Die Leuchten können auch abnehmbar sein, während der Fahrt aber müssen sie am E-Bike befestigt sein – und nicht etwa an der Jacke des Fahrers.
Auch ein Dynamo sowie zusätzliche blinkende Lichter – etwa hinten am Helm – sind erlaubt.
Wann und wo muss ich auch tagsüber mit Licht fahren?
Auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Dazu gehören auch Waldwege oder Bike-Trails, falls sie nicht ausschliesslich dem privaten Gebrauch dienen und damit nur einem bestimmten Benutzerkreis offenstehen. Wenn die Sichtverhältnisse gut sind, muss nur das Frontlicht eingeschaltet sein. Bei Dunkelheit oder Nebel auch das Rücklicht.
Was droht mir, wenn ich tagsüber ohne Licht unterwegs bin?
Eine Busse von 20 Franken.
Ist ein Velohelm obligatorisch?
Ja, für alle, die mit einem schnellen oder schweren E-Bike unterwegs sind. Für die Fahrt mit einem langsamen gibts keine Helmpflicht. Wer seinen Kopf schützen will, trägt aber auch dann einen.
Brauche ich ein Kontrollschild fürs E-Bike?
Ja, falls Sie ein schnelles oder schweres E-Bike fahren. Die Nummer und die dazugehörige Vignette erhalten Sie meist direkt vom Händler oder beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Langsame E-Bikes benötigen kein Nummernschild.
Welche Versicherung zahlt, wenn ich einen Unfall verursache?
Bei einem schnellen oder schweren E-Bike die obligatorische Haftpflichtversicherung, die Sie abschliessen müssen. Wenn Sie ein langsames E-Bike fahren, springt normalerweise die Privathaftpflicht ein. Sie kann bei schnellen Elektrovelos auch den Teil des Schadens übernehmen, der die Versicherungssumme der obligatorischen Haftpflichtversicherung übersteigt. Am besten überprüfen Sie Ihre Police, damit Sie sicher sind, was gedeckt ist.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 18.8.2022 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.
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4 Kommentare
Regeln für alle Velo-Arten, E-Bikes und Co:
Guter Allgemeinzustand, Bremsen-und Licht-Kontrolle, unbedingt notwendig: eine hörbare "KLINGEL", welche auch benutzt wird (Rücksichtnahme andern VerkehrsteilnehmerInnen, FussgängerInnen gegenüber, zur Verkehrssicherheit)!
Unbedingte Helmpflicht für alle, transparente, gut sichtbare Westen für alle!!
Wann endlich handeln die Zuständigen/Verantwortlichen des Bundesamtes für Verkehr und diejenigen der "Kantönli's" ganzheitlich und aktiv betreffend notwendiger. Ausstattung (Zustand der verschiedenen 2-4-rädrigen Velo-Typen - ohne und mit Batterie: Lichter vorn und hinten, KLINGEL-Notwendigkeit), Ausstattung der FahrerInnen: unbedingtes Helm-Obligatorium (Verkehrschaos), transparente Weste, unbedingte, frühzeitige Benutzung der Klingel = Dorf, Land, Stadt....!!
Was ich am Ganzen E-Bike drumherum seltsam finde: der Begriff Mofa steht ja für "MotorFahrrad" dazu zählen auch die alten Velo-Solex, welche ja (für alle , die diese nicht mehr kennen) einen "einhängbaren" Benzinmotor hatten. Weshalb nun das E-Bike = Elektro-Motor-Fahrrad nicht in die Kategorie Motorfahrrad rein gehört und dieselben Bestimmungen einhalten muss ist mir nach wie vor ein Rätsel!! Auf dem Mofa, wie auch auf dem V-Solex muss man einen schweren, sichtbehindernden Motorradhelm tragen, eine Theorie-Prüfung ablegen und, und, und. Warum hier das E-Bike einen Sonderstatus einnimmt ist nicht nur unverständlich, sondern wie man im täglichen Verkehr mitkriegt eine echte Gefahr für beide Seiten!!
Wollen Sie damit sagen, dass es die "echte Gefahr für beide Seiten" vermindern würde, wenn nun auch die Velofahrer einen "schweren, sichtbehindernden Motorradhelm" tragen müssten? Oder plädieren Sie dafür, dass man diesen Helm auch für Töfflifahrer als nicht obligatorisch erklähren sollte?