Wer bei einem Hundebiss haftet
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Was Sie wissen sollten, wenn ein Hund zu nahe kommt.

Veröffentlicht am 27. November 2025 - 08:30 Uhr

Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie nicht wissen, ob ein Hundehalter für einen Biss seines Haustieres geradestehen muss.
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Wenn mich ein Hund beisst, der nicht an der Leine ist, haftet das Frauchen. Oder?
Nicht unbedingt. Es kommt auf den Kanton und die Zeit an.
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Gibt es keine Regeln für die ganze Schweiz?
Nein – jeder Kanton muss selbst Regeln zur Hundehaltung aufstellen.
Darum muss es noch nichts heissen, wenn das Tier ohne Leine herumgetobt ist – vielleicht gilt in Ihrem Kanton keine Leinenpflicht.
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Wirklich jeder Kanton?
Genau. Die Stiftung Tier im Recht hat eine Übersicht gemacht.
So gilt etwa im Kanton Wallis die Leinenpflicht innerorts und an bestimmten Orten wie Schulen oder Bahnhöfen. Und in bestimmten Naturschutzgebieten, wie etwa im Wald von Aletsch der Gemeinde Riederalp.
Es gibt sogar Kantone, in denen die Gemeinden bestimmen – zum Beispiel im Kanton Uri. Für alle Urner Gemeinden gilt aber: Vom 1. April bis am 31. Juli müssen Hunde im Wald und in Waldrandgebieten an der Leine geführt werden.
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Jetzt bin ich verwirrt.
Verständlich. Aber wer gebissen wurde, kann den Fall einfach einmal der Privathaftpflichtversicherung des Hundehalters melden.
Ob er haftet, hängt nicht nur von der Leinenpflicht ab, sondern von allen Umständen.
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Das heisst?
Laut Gesetz haften Tierhalter dann für Schäden, wenn sie nicht beweisen können, dass sie das Tier «sorgfältig verwahrt und beaufsichtigt» haben – nach den Umständen.
Wer also einen besonders aggressiven Chihuahua hat, muss sich anders verhalten als das Frauchen eines altersschwachen Dackels.
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