Muss der bissige Nachbarshund an die Leine?
Meine Nachbarin lässt ihren aggressiven Hund oft frei laufen, meine Kinder trauen sich nicht mehr auf den Spielplatz. Muss sie ihn anleinen?
Veröffentlicht am 27. August 2025 - 06:00 Uhr
Hundehalter müssen ihre Vierbeiner so halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen. Sie müssen ihre Tiere beaufsichtigen und unter Kontrolle haben. Sprich: Sie unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen, ist nicht erlaubt.
Eine Leinenpflicht ist nicht schweizweit, sondern von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Sie gilt meistens an Schulen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Reden Sie als Erstes mit der Nachbarin. Erklären Sie ihr das Problem und die Rechtslage. Vielleicht genügt das bereits. Wenn nicht, können Sie sich an die Polizei wenden – am besten dann, wenn das Tier wieder alleine herumläuft. Die Polizei wird wahrscheinlich die Nachbarin auf ihre Pflichten als Hundehalterin hinweisen. Und wenn es wieder passiert, das Veterinäramt einschalten.
Wenn die Behörden den Hund als potenziell gefährlich einstufen, können sie ihn beschlagnahmen, ihn anderweitig platzieren, sterilisieren oder auf Verhaltensstörungen überprüfen lassen.
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