Ein McLaren mit Aargauer Kennzeichen stand an jenem Morgen auf einem Rastplatz der Autobahn A1. Ein Sportwagen mit zwei Sitzplätzen und einem Wert von mindestens 250’000 Franken.

Die Szene wirkte wohl ruhig, fast idyllisch, als eine Polizeipatrouille am 22. September 2022 um 7.34 Uhr auf dem Rastplatz eintraf. Sie schauten in den Wagen und entdeckten zwei schlafende Männer. Sie weckten die beiden, fragten nach einem Alkoholtest und steckten ihnen das Röhrchen um 8.18 Uhr in den Mund. Das Ergebnis: Der Mann auf dem Fahrersitz hatte 0,71 Promille Alkohol im Blut. Und er war der Halter des Autos.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Was am Morgen des 22. September 2022 begann, dauerte drei Jahre. Und endete wegen einer sonderlichen Ausrede des Fahrers im Oktober 2025 vor Bundesgericht.

Gericht sieht die Whiskeyflasche als Schutzbehauptung

Aber von vorne: Das Obergericht des Kantons Aargau beschuldigte Adrian Baumann, so soll der Fahrer hier heissen, am 20. Oktober 2024 des «Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand». Die Folge: Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken.

Baumann bestritt die Tat. Seine Verteidigung argumentierte mit einer überraschenden Behauptung: Zum einen sei er gar nicht der Fahrer des Autos gewesen. Sein Freund und er hätten für den Schlaf die Plätze getauscht. Zum anderen habe er erst im Auto auf dem Rastplatz getrunken und einen sogenannten «Nachtrunk» genommen. Die Flasche Whiskey im McLaren sei der Beweis dafür.

Aber in den Gerichtssälen ist nicht die Behauptung entscheidend, sondern der Beweis. Und gemäss Polizeibericht konnte die Patrouille keine leere Flasche Whiskey feststellen. Weder im Auto noch um das Auto herum. Baumann rekurrierte gegen das Urteil des Obergerichts.

Auch das Bundesgericht findet in seinem Urteil vom 23. Oktober 2025: Diese Ausrede funktioniert nicht – das ist eine reine «Schutzbehauptung». Der Fahrer muss die Gerichtskosten von 3000 Franken selbst bezahlen.

Die Nachtrunk-Ausrede nützt nichts. Im Gegenteil: Man macht sich strafbar, wenn man vor der Kontrolle noch schnell Alkohol zu sich nimmt, um das Ergebnis zu verfälschen.

Und die Ausrede ist nicht neu, wie Daniel Leiser, Beobachter-Rechtsexperte, sagt: «Wirft man einen Blick in die Gerichtspraxis, funktioniert die Ausrede des Nachtrunks in der Regel nicht. Hier musste sich das Gericht damit aber gar nicht auseinandersetzen, weil es der Meinung war, es sei auf dem Parkplatz gar nicht zu einem solchen Nachtrunk gekommen. Deshalb war es für das Gericht klar, dass der Lenker mit diesem hohen Pegel gefahren ist.»

Quelle