Das Parlament entschied kurz vor Weihnachten, dass ab dem 1. Januar 2023 PCR-Tests nicht mehr vom Bund finanziert werden. Die Kosten müssen somit von der getesteten Person bezahlt werden. Die aktuelle Preisspanne ist hoch: Bei den angefragten Anbietern liegt sie zwischen 109 und 170 Franken. Vielfach hängt der Preis davon ab, wie schnell das Testresultat vorliegt. 

Neu kostet die Laborauswertung 93.40 Franken (aktuell 106 Franken) – wenn der Gesamtpreis 170 Franken beträgt, verrechnet der Test-Anbieter für die Probenentnahme und seine Administration also 76.60 Franken. Personen, die einen Test machen wollen, wird empfohlen, sich vorher über die Preise beim Anbieter zu informieren. 

Wann zahlt die Krankenkasse?

Für die Kostenübernahme in der ambulanten Behandlung müssen alle diese Bedingungen erfüllt sein: 

  • ärztliche Verordnung
  • Probenentnahme in der Arztpraxis oder im Spital
  • Covid-Symptome
  • Analyse in einem von der Swissmedic dafür zugelassenen Labor
  • medizinisch-therapeutische Konsequenz (Entscheidungsgrundlage einer nachfolgenden Behandlung)

Konkret heisst das: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn der PCR-Test in der Absicht gemacht wird, über die weitere Behandlung zu entscheiden. Bei einem positiven Testresultat verschreibt der Arzt oder die Ärztin ein antivirales Covid-Medikament. Franchise und Selbstbehalt sind geschuldet. Werden in einem Spital im Rahmen eines stationären Aufenthalts PCR-Tests gemacht, sind diese Kosten durch die Fallpauschale gedeckt. 

Klar ist: Die Kosten werden nur in wenigen Fällen durch die Krankenkasse übernommen. Wer einen PCR-Test machen will, um Risikogruppen zu schützen, bezahlt selbst. Auf Nachfrage bestätigen die Krankenversicherer Helsana und KPT, dass folgende Beispiele von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind: 

  • Symptome und geplanter Besuch bei der Mutter im Alters- oder Pflegeheim 
  • Symptome und Anlässe mit Teilnehmenden über 60 Jahren
  • Symptome und zwingender Kontakt mit Personen aus der Risikogruppe


Ist das der richtige Zeitpunkt?

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) kann die Argumente für einen weiteren Schritt in die Normalität nachvollziehen, auch wenn sie dem Parlament empfohlen hat, die Kosten auch 2023 weiter zu übernehmen. «Die akute Phase der Pandemie liegt hinter uns», sagt Mediensprecher Tobias Bär. 

Ähnlich sieht es das Unispital Basel: «Die Impfungen und Infektionen haben zu einer hohen Immunität in der Bevölkerung geführt. Deshalb ist diese neue Regelung zu diesem Zeitpunkt vertretbar.»

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Rudolf Hauri, Präsident der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS), sieht das anders: «Die bisherige Kostenregelung wäre auch bis zum Frühjahr 2023 gerechtfertigt gewesen. Wir nehmen nun eine noch deutlichere Zurückhaltung beim Testen als bisher schon in Kauf.» Ausserdem befürchtet Hauri, dass es nun noch anspruchsvoller werde, den Zusammenhang zwischen einer Covid-Erkrankung und möglichen Langzeitfolgen (Long Covid) nachzuweisen.

Es wird sich zeigen, wie viele bereit sind, die Testkosten selbst zu bezahlen. Je weniger getestet wird, desto schwieriger wird es, die aktuelle Pandemielage einzuschätzen. Andere Indikatoren gewinnen an Bedeutung, so etwa die Spitalbelegungen, die Anzahl ambulanter Konsultationen oder das Monitoring des Abwassers. 

Und einmal mehr gewinnt eigenverantwortliches Handeln wieder an Bedeutung: bei Symptomen zu Hause bleiben, zum Schutz der Mitmenschen eine Maske tragen und regelmässig Hände desinfizieren oder waschen.