Seit sechs Jahren hält der Bund die Verträge mit den Pharmafirmen zu den Covid-Impfstoffen unter Verschluss. Jetzt kommt auch das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) müsse diese Dokumente offenlegen. Es hat drei Beschwerden gegen die Geheimnistuerei des BAG gutgeheissen, darunter auch jene des Beobachters.

Noch bevor überhaupt ein Impfstoff erhältlich war, schloss die Schweiz im August 2020 mit Moderna einen Vertrag über 4,5 Millionen Impfdosen ab. Der Bundesrat bewilligte kurzerhand 300 Millionen Franken – später stockte er den Betrag auf über 400 Millionen auf. 

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Geheim: Preise, Lieferkonditionen, Haftungsfragen

Der Beobachter verlangte bereits damals gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Verträge – doch das BAG verweigerte jegliche Transparenz. Damit blieben die Preise für die Covid-Impfung unter Verschluss, genauso wie die Lieferkonditionen und die Haftungsfragen. 

Der Bund argumentierte, eine Offenlegung würde «die Verhandlungsposition gegenüber potenziellen Partnern ungebührend schwächen und zielführende Verhandlungen massiv gefährden, wenn nicht sogar verunmöglichen». 

Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger kritisierte bereits damals, die Argumentation könne nicht auf abgeschlossene Verträge angewendet werden. Er gestand dem Bund aber zu, dass die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz bei einer Veröffentlichung gefährdet sein könnten. 

Geschwärzte Verträge

Zwei Jahre später kam der Öffentlichkeitsbeauftragte zum Schluss, das BAG müsse die Verträge offenlegen. Dieses kam der Aufforderung zwar nach, schwärzte aber entscheidende Passagen. Dagegen wehrte sich der Beobachter, worauf der Öffentlichkeitsbeauftragte im November 2023 erneut zum Schluss kam, der Bund müsse die Verträge offenlegen – und zwar ungeschwärzt.

Doch das BAG weigerte sich noch immer, also zog der Beobachter vor das Bundesverwaltungsgericht – und obsiegt nun. Im Urteil kommt es zum Schluss, es seien «keine Anhaltspunkte dafür zu finden, dass die aussenpolitischen Interessen beziehungsweise die internationalen Beziehungen oder der Ruf der Schweiz beeinträchtigt werden können», sollten die Verträge offengelegt werden. Im Fall einer neuen Pandemie wären ohnehin neue Verhandlungen unter veränderten Umständen zu tätigen, hält das Bundesverwaltungsgericht fest. 

Gericht sieht keine Ausnahmegründe

Dazu kommt: Das BAG hat aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts «den Nachweis eines objektiven Geheimhaltungsinteresses nicht erbracht». Zudem wurde nicht begründet, inwiefern Informationen über die damaligen Preise und Bestellungen im heutigen Markt noch relevant sein sollten.

Noch sind die Verträge mit den Impfstoff-Herstellern aber nicht publik. Moderna und das Bundesamt für Gesundheit können den Entscheid vor Bundesgericht anfechten. 
 

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