Pink und feministisch: Kein Film ist zurzeit so beliebt wie «Barbie». Wegen des Kinohits boomt nicht nur wieder der Puppenverkauf, auch neue Trends werden gestartet.

Einer davon geht bis unter die Haut: Frauen lassen sich Botox in den Nacken spritzen. Genauer: in den Trapezmuskel. Durch den Eingriff schrumpft dieser Muskel und lässt den Hals besonders schlank aussehen. Somit erhält man in wenigen Wochen einen Hals so schlank wie der von Barbie. 

Unter dem Hashtag #barbiebotox, der bereits knapp vier Millionen Aufrufe hat, berichten Frauen von ihren Erfahrungen, zeigen Vorher- und Nachher-Bilder – und manche nehmen Barbie-Bilder direkt mit zum Schönheitschirurgen.

Auch in der Schweiz ist der Hype um den «Barbie-Hals» angekommen. Seit der Film in den Kinos läuft, erhalten Schweizer Schönheitskliniken vermehrt Anfragen, berichtet «20 Minuten».

Der Barbie-Hals-Eingriff gilt als vergleichsweise ungefährlich. Trotzdem: Wird zu viel Botox gespritzt, kann das den Muskel schwächen. Generell sollte man einige Punkte befolgen, bevor man der Schönheit medizinisch nachhilft oder sich für sie gar unters Messer legt. Auch, damit man im Fall eines ärztlichen Kunstfehlers auf seine Rechte pochen kann.

Gut zu wissen:

Aufklärung durch Arzt und Ärztin: Ärzte müssen Patientinnen von sich aus über Risiken und mögliche Komplikationen aufklären. Je riskanter der Eingriff, desto detaillierter muss die Aufklärung sein. 

Einwilligung ist jederzeit zurückziehbar: Eingriffe sind nur möglich, wenn man frei und in Kenntnis der Sachlage zugestimmt hat. Man hat jederzeit das Recht, die Meinung zu ändern.

Einholen einer Zweitmeinung: Patientinnen und Patienten dürfen jederzeit eine fachliche Zweitmeinung einholen. Das ist kein Misstrauensvotum, sondern dient der besseren Information – und hilft, die beste Entscheidung zu treffen. 

Informationen sind streng vertraulich: Ärzte müssen das Berufsgeheimnis wahren. Jede Information, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit erfahren, müssen sie vertraulich behandeln. Das gilt auch gegenüber Arbeitgebern, Angehörigen und anderen Ärztinnen. 

Vollständiger Einblick ins Patientendossier: Patientinnen und Patienten haben das Recht, ihr gesamtes Dossier einzusehen und sich den Inhalt erklären zu lassen.

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