Wenn Unwissenheit Leben kostet
Wissen Sie, was Ihre Liebsten über die Organspende denken? Weil mehr als die Hälfte aller Angehörigen den Willen der Verstorbenen nicht kennen, lehnen sie im Ernstfall oft eine Spende ab. Jährlich sterben deshalb Dutzende Menschen, sagt Swisstransplant-Direktor Franz Immer.

Veröffentlicht am 19. Mai 2026 - 14:00 Uhr

Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, fordert Angehörige auf, mit ihren Liebsten noch zu Lebzeiten über das Thema Organspende zu reden.
Zu wenige Menschen halten in der Schweiz fest, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden wollen oder nicht. 643 Menschen bekamen letztes Jahr eine Organspende. Doch für 67 Kranke auf der Warteliste kam jede Hilfe zu spät. Obwohl Spitäler effizient arbeiten, lehnen Angehörige eine Spende oft ab, weil sie den Willen des verstorbenen Angehörigen nicht kennen.
Ein 2022 vom Stimmvolk beschlossenes Gesetz soll ab Herbst 2027 die Wende bringen: Mit der erweiterten Widerspruchsregelung gilt man automatisch als Spender oder Spenderin, ausser man widerspricht aktiv. Swisstransplant-Direktor Franz Immer erklärt, warum Klarheit Leben rettet.
Herr Immer, warum tun sich Angehörige so schwer mit der Zustimmung zu einer Organspende, wenn der Wille des oder der Verstorbenen nicht bekannt ist?
Als Angehörige muss man heute stellvertretend im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Mehr als 50 Prozent der involvierten Familien melden uns zurück, dass sie zeitlebens das Gespräch darüber nicht geführt haben und deshalb den Wunsch des Verstorbenen nicht kennen. Konfrontiert mit dem Tod eines nahen Angehörigen fühlt sich die Familie dann oftmals ausserstande, in die Organspende einzuwilligen. In solchen Situationen resultiert daher eine sehr hohe Ablehnungsrate. Oft unnötigerweise, wie Studien aus Deutschland zeigen: Fragt man Familien sechs Monate später noch einmal, hätte sich die Hälfte im Nachhinein doch für eine Organspende entschieden.
Zur Person
Befürchten Sie, dass durch die tiefe Zustimmungsrate viele tatsächliche Spendenwünsche von Verstorbenen unberücksichtigt bleiben?
Bei einer Ablehnungsrate von aktuell rund 55 Prozent und einer grundsätzlichen Zustimmung zur Organspende in der Schweizer Bevölkerung von rund 80 Prozent ist es sicher so, dass vorhandene Spendenwünsche nicht umgesetzt wurden. Selbst wenn der Wille zur Organspende bekannt ist, lehnen Familien in gut 10 Prozent der Fälle ab. Das ist besonders betrüblich, da dieser Wunsch als Verfügung bindend wäre.
Wie unterscheidet sich ein Angehörigengespräch auf der Intensivstation, wenn ein klarer Entscheid vorliegt, von einem ohne solche Dokumentation?
Ein bekannter Entscheid – ob ja oder nein – ist für die Fachpersonen im Spital, aber auch für die Familien eine grosse Entlastung. Man kann in einem sehr schwierigen Moment den letzten Willen umsetzen, was viele Familien, aber auch Fachpersonen schätzen. Man handelt im Sinne des Verstorbenen.
«Die Schweiz hat europaweit eine sehr hohe Ablehnungsrate von Organspenden.»
Letztes Jahr starben 67 Menschen auf der Organ-Warteliste. Wie belastend ist das, wenn man weiss, sie hätten gerettet werden können?
Das ist für Patienten, Familien und das Fachpersonal extrem belastend. Weil viele Menschen – selbst bis ins hohe Alter – ihren Willen nicht festhalten, hat die Schweiz eine europaweit sehr hohe Ablehnungsrate. Der Organmangel führt aber nicht nur zu Todesfällen: Oft werden Schwerkranke erst im letzten Moment transplantiert, was die spätere Erholung und Rückkehr in den Alltag massiv erschwert.
Die Organspende ist und bleibt freiwillig. Wichtig ist, einen für sich getroffenen Entscheid festzuhalten und den Angehörigen mitzuteilen. Geeignet dafür sind bis zur Einführung des Organ- und Gewerbespenderegisters eine Organspendekarte, eine Patientenverfügung oder ein elektronisches Patientendossier. Alle diese Dokumente bleiben auch nach Einführung des Registers gültig.
Über die europäische Plattform Foedus kommen viele Organe in die Schweiz. Ist das Ausland im Moment unsere Rettung?
Die internationale Zusammenarbeit ist von grosser Bedeutung. Über die Plattform Foedus werden nur Organe angeboten, für die im Land des Spenders oder der Spenderin kein passender Empfänger gefunden wurde. Davon profitieren vor allem Kinder; vier von fünf Kinderherzen stammen aus dem Ausland. Und erwachsene Empfänger von Herzen und Lungen. Im Gegenzug exportiert die Schweiz auch Organe, wenn keine passende Empfängerin in der Schweiz auf der Warteliste steht – auch hier sind es vor allem Organe von Kindern sowie Herzen, da neben der Blutgruppe auch hier Grösse und Gewicht wichtig sind für die passende Zuteilung.
Die erweiterte Widerspruchsregelung wird erst im Herbst 2027 kommen. Wie gehen Sie mit dieser Wartezeit um?
Mit einem Ja-Stimmenanteil von 60,2 Prozent haben viele Betroffene 2022 gehofft, dass das Warten bald ein Ende hat. Das Thema war in der Bevölkerung sehr präsent. Dem ist mittlerweile nicht mehr so, was die Information der Bevölkerung und somit auch die Einführung in der Praxis erschweren wird.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist zutiefst persönlich. Haben Sie Ihren Willen bereits festgehalten oder mit Ihrer Familie darüber gesprochen? Welche Ängste oder Überlegungen bewegen Sie bei diesem Thema? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentaren.
- Swisstransplant: Jahresbericht 2025
- Bundesamt für Gesundheit: Organspendezahlen in der Schweiz 2025




