Die Geheimniskrämerei des Bundesamts für Gesundheit (BAG) hat doch noch ein Ende: Nach sechsjährigem juristischem Streit erzwang der Beobachter die vollständige Veröffentlichung der Impfverträge der Schweiz mit dem Pharmakonzern Moderna. Nun zeigt sich: Die Schweiz handelte im Sommer 2020 zwar eine «vorrangige» Lieferung von 4,5 Millionen Impfdosen aus, bezahlte dafür aber teuer. 

Und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. Der Bund überwies Moderna pro Impfdosis zwischen 32 und 35 Dollar, für Fertigspritzen 40 Dollar. Weil die Preise in anderen Ländern nur teilweise öffentlich sind, ist ein Vergleich schwierig. Bekannt ist, dass andere europäische Staaten die Impfung etwas günstiger kaufen konnten, und die USA bezahlten nur etwa die Hälfte. 

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Weitreichende Gegenleistungen der Schweiz

Die nun publizierten Verträge zeigen, wie Moderna der Schweiz zwar eine priorisierte Lieferung zusicherte, dafür aber weitreichende Gegenleistungen diktierte. Sogar was die «vorrangige» Lieferung gegenüber anderen Ländern betraf, gab es eine Ausnahme: die USA.

Im Liefervertrag garantierte die Schweiz dem Moderna-Konzern sowie sämtlichen dazugehörigen Firmen und den Auftragnehmern in der Lieferkette «gesetzliche Immunität vor jeglicher Haftung, die zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit dem Moderna-Impfstoff entsteht». 

Die Schweiz stellte Moderna sogar von sämtlichen Kosten, Ansprüchen und Haftungen frei, die dem Konzern allenfalls durch klinische Studien entstehen könnten, die die Schweizer Heilmittelbehörde Swissmedic verlangen würde. 

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Sogar Anwaltskosten von Moderna hätte Schweiz bezahlen müssen

Die Verpflichtungen gegenüber dem Pharmakonzern gingen noch einen Schritt weiter: Das BAG verpflichtete sich, Moderna «schadlos» zu halten vor «Haftungen, Ansprüchen, Geldbussen, Schäden, Kosten und Aufwendungen jeglicher Art […] einschliesslich Strafen und Rechtskosten». Konkret heisst das: Die Schweiz hätte Moderna sogar die Kosten für die Untersuchung und die Verteidigung bezahlen müssen, die Moderna im Fall eines Rechtsstreits erwachsen wären. 

Im Gegenzug gestand Moderna der Schweiz eine äusserst eng definierte Ausnahme zu: Moderna müsste schon «vorsätzliches Fehlverhalten» und «grobe Fahrlässigkeit» nachgewiesen werden, damit der Konzern allfällige Schäden und Klagen selbst berappen müsste.

Letztlich waren es diese Haftungsbedingungen, die dazu führten, dass die Schweiz die Impfung so rasch erhielt, wie aus den Verträgen hervorgeht: Diese «Freistellungsbedingungen» und damit verbundene Verpflichtungen der Schweiz seien «ein wesentlicher Anreiz» für Moderna zum Abschluss eines Liefervertrages mit der Schweiz.

Ein schaler Nachgeschmack entsteht auch im Rückblick auf einen späteren Zeitpunkt der Pandemie, als die Schweiz nicht benutzte Impfstoffe anderen Ländern spendete. Der Liefervertrag mit Moderna zeigt nun: Der Schweiz wurde von Moderna untersagt, die Impfung ausserhalb des Landes weiterzuverkaufen. Sprich: Sie durfte nicht benutzte Impfungen nur verschenken.

Über 100 Millionen überwiesen – ohne Zulassung

Mit den jetzt offengelegten Verträgen wird auch klar, dass das BAG Moderna eine Summe von 108 Millionen Dollar überwies, bevor der Impfstoff nur schon zugelassen war. Die Zahlungen begannen mit einer Tranche von 45 Millionen, als die erste Vereinbarung unterzeichnet wurde («Memorandum of Understanding»). 15 Tage später folgten weitere 63 Millionen. Die restlichen 36 Millionen musste die Schweiz dem Konzern 15 Tage nach der Zulassung überweisen. 

Die Verträge mit Pfizer und anderen Impfstoffherstellern liegen weiterhin nur geschwärzt vor. Ob und wann das BAG diese vollständig veröffentlichen wird, ist unklar. Gesamthaft kosteten die Impfstoffe die Schweiz rund eine Milliarde Franken.

Quellen