Beobachter: Hat die Gesellschaft versagt, wenn sich alte, einigermassen gesunde Menschen das Leben nehmen?
Saskia Frei: Exit will nicht gesunde Alte in den Tod begleiten, wie das viele Medien behaupten. Wenn jemand fit ist, will er nicht sterben, ob jung oder alt. Wer sich hingegen ernsthaft solche Gedanken macht, hat gute Gründe.

Beobachter: Die meisten hatten schon den Gedanken: «Was wäre, wenn ich nicht mehr hier wäre?» Oder fanden ihr Leben nach einer Trennung nicht mehr lebenswert. Ist das ein guter Grund, aus dem Leben zu scheiden?
Frei: Natürlich nicht. Es ist nicht unser Ziel, Menschen, die etwa durch den Verlust des Partners unter einer depressiven Verstimmung leiden, in den Tod zu begleiten. Allerdings gibt es tatsächlich Fälle, in denen zwei Menschen nicht ohneeinander leben wollen. Wenn ein Paar 50 Jahre seines Lebens gemeinsam verbracht hat, habe ich dafür Verständnis. Trotzdem dreht sich die aktuelle Diskussion nicht darum.

Beobachter: Sondern?
Frei: Um wohlüberlegte Bilanzsuizide für betagte Menschen ohne allzu gravierende gesundheitliche Einschränkungen. Meist sind die Betroffenen geistig völlig klar, machen sich aber Gedanken über ihre gesundheitliche Zukunft und möchten vorausplanen. Bisher ist die Diskussion zum Thema Alterssuizid daran gescheitert, dass niemand den Begriff «Alter» definieren konnte. Nun haben wir beschlossen, keine Altersgrenze festzulegen. Aber es liegt uns daran, dass wir explizit über den Altersfreitod sprechen. Man muss das Kind beim Namen nennen.

Beobachter: Sie wollen «Alter» nicht an einer Zahl festmachen. Woran dann?
Frei: Exit möchte den erleichterten Zugang zur Sterbehilfe nicht an eine Altersgrenze binden, weil das unmöglich ist. Manch eine fühlt sich mit 85 noch unternehmungslustig, manch anderer mit 80 schon müde. Leiden und Sterben sind individuell. Und darüber entscheiden kann nur das betroffene Individuum.

Beobachter: Exit formuliert nicht nur «Alter» schwammig. Auch der Begriff «gravierende Einschränkungen» ist sehr vage gehalten.
Frei: Das stimmt. Doch wer kann für einen anderen Menschen entscheiden, ob eine Einschränkung gravierend ist oder nicht? Ist es verwerflich, wenn ich nicht in völliger Abhängigkeit leben, gefüttert und gewaschen werden möchte? Ich würde mir nie anmassen, jemandem zu befehlen, er müsse weiterleben wollen. Und genauso wenig würde ich mir anmassen zu entscheiden, ob eine Einschränkung gravierend ist oder nicht. Auch ich würde nicht wollen, dass das jemand für mich entscheidet.

Beobachter: Wenn die Diagnose an Wichtigkeit verliert, wird letztlich doch jemand den Entscheid fällen müssen.
Frei: Ja, der mündige Mensch selbst. Denn im Grundsatzentscheid des Bundesgerichts wird der Schweregrad einer Krankheit, der eine Freitodbegleitung legitimiert, gar nicht definiert. Es heisst lediglich, der Entscheid müsse wohlüberlegt sein, der Patient urteilsfähig und der Sterbewunsch autonom und dauerhaft. Dass eine Diagnose hoffnungslos sein muss, steht ausschliesslich in den Exit-Statuten. Das Sterbemittel ist jedoch rezeptpflichtig, es braucht somit immer auch einen Arzt, der es verschreibt.

Beobachter: Wie also entscheidet Exit, wer gehen darf und wer nicht?
Frei: Das entscheidet nicht Exit. Wir führen jährlich rund 2000 Gespräche mit Menschen, die nicht mehr leben möchten. Letztes Jahr haben sich 450 Menschen entschieden, mit Exit aus dem Leben zu gehen. Nach unserer Beratung entschieden sich also drei von vier Menschen anders. Hier leisten wir Suizidprävention im eigentlichen Sinne.

Beobachter: Für welche Situationen wünschen sich Ihre Mitglieder mehr Hilfestellung?
Frei: Es geht klar um betagte und hochbetagte Menschen, die zwar keine lebensbedrohliche Krankheit haben, aber eine Summe von Gebrechen. Dazu kommen oft psychosoziale Faktoren, die Angst vor Autonomieverlust, vielleicht eine Demenzdiagnose. Das alles bewirkt, dass jemand eine Bilanz zieht und nicht mehr weiterleben möchte.

Beobachter: Weshalb benötigen denn Menschen ohne gravierende Einschränkungen überhaupt Ihre Unterstützung? Könnten sie sich – salopp formuliert – nicht allein das Leben nehmen?
Frei: Leider werden solche Menschen heute tatsächlich oft gezwungen, sich einsam und gewaltsam das Leben zu nehmen. Sie erschiessen oder erhängen sich, stürzen sich vom Altersheimbalkon oder vor den Zug, gehen ins Wasser oder kaufen sich eine abenteuerliche Medikamentenmischung. Diese Versuche sind allerdings auch immer mit dem Risiko verbunden, dass sie scheitern. Ist das würdig und menschlich? Genau deshalb ist die Diskussion aufgekommen, die wir von Exit nun tatkräftig unterstützen: eine Liberalisierung für betagte Menschen zu erreichen, damit diese einen sanften, sicheren und würdigen Weg gehen können, bei dem auch die Angehörigen nicht alleingelassen sind.

Beobachter: Macht man den Suizid nicht salonfähig, wenn es so einfach wird, aus dem Leben zu scheiden?
Frei: Die Hürde bleibt hoch. Und: Die Anzahl der gewaltsamen Suizide hat in der Schweiz um die Anzahl der begleiteten Suizide abgenommen. Wir haben also dank der Sterbehilfe nicht mehr Suizide, sondern andere.

Beobachter: Heutige Alte haben gelernt, Unausweichliches zu erdulden, konnten viel weniger selbst bestimmen als die Generationen nach ihnen. Kommt Exit mit dem Vorschlag zu früh?
Frei: Nein, die Stimmung ist längst umgeschlagen. Unsere Lebenserwartung hat sich massiv verlängert. Immer mehr Menschen fragen sich, ob das Leben um jeden Preis verlängert werden muss. Im Moment geht es uns vor allem darum, eine breite Diskussion anzustossen. Unsere Mitglieder erwarten von unserer Organisation auch einen gewissen Pioniergeist. Zudem kommen alle Anträge zu mehr Liberalisierung von ihnen.

Beobachter: Der Tod soll künftig also nicht mehr um jeden Preis verhindert, sondern gestaltet werden?
Frei: Der Tod ist die letzte und grösste Niederlage im Leben, ihm entgeht niemand. Dass man aber etwas unternehmen kann, damit der Weg dorthin seinen Schrecken verliert, ist eine Option, die man prüfen darf.

Beobachter: Wäre die vorgeschlagene Liberalisierung rechtlich überhaupt durchsetzbar?
Frei: Die juristische Diskussion ist nicht abgeschlossen. Allerdings hat in der Schweiz jeder das Recht, sein Leben zu beenden. Der Problempunkt ist aber der Zugang zu einem humanen Sterbemittel. Wir müssen uns der lauter werdenden gesellschaftlichen Forderung nach einem erleichterten Zugang zum Sterbemittel für urteilsfähige Betagte stellen und um Antworten ringen. Sterbehilfe verträgt keine Fehlentscheidungen. 

Saskia Frei, 57, arbeitet seit 2010 im Nebenamt als Präsidentin der Sterbehilfeorganisation Exit. Hauptberuflich ist sie Scheidungsanwältin in Basel.