Auto-Leasing-Firmen haben jahrelang mit illegalen Preisabsprachen ihre Kunden geprellt. Die Firmen hatten verabredet, wie hoch die Zinsen beim Leasing sein sollten. Nun hat die Wettbewerbskommission (Weko) acht Finanzierungsunternehmen mit insgesamt 30 Millionen Franken gebüsst, darunter diejenigen von Amag (8,5 Mio), BMW (6,6 Mio) und Opel (2,1 Mio). 

Vor fünf Jahren hatte die Weko nach einer Selbstanzeige der Mercedes-Benz Financial Services Schweiz AG eine Untersuchung eröffnet. Da Mercedes-Benz den Stein ins Rollen gebracht hatte, wurde der Firma nun die Busse erlassen. Weitere Unternehmen, die sich selbst angezeigt hatten, profitierten von ermässigten Sanktionen. 

Partnerinhalte
 
 
 
 
Geld fliesst in die Bundeskasse

Leasing ist in der Schweiz beliebt. Fast jedes zweite neu angeschaffte Auto wird auf diese Weise finanziert. Die grösste Kundengruppe – und damit die meisten Geschädigten – sind Privatpersonen. Die 30 Millionen Bussgelder fliessen aber in die Bundeskasse, wie Weko-Direktor Patrik Ducrey gegenüber der Sendung «10 vor 10» sagte. Der Grund dafür: Eine Busse im Kartellrecht führt nicht automatisch dazu, dass geprellte Kunden Schadenersatz erhalten. Das müssten sie individuell auf zivilrechtlichem Weg einklagen. Nur: Um einen Schaden geltend machen zu können, muss man zuerst wissen, wie hoch dieser überhaupt war. Das ist derweil völlig unklar – und Gerichtsprozesse sind sehr teuer.

«Das ist genau das Problem: Wir haben in der Schweiz kein Rechtsinstrument für Massen- und Streuschäden», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS. «Wenn viele einzelne kleinere Schäden davontragen, lohnt es sich für sie nicht, aktiv zu werden. Dabei ist der Gesamtschaden riesig.» 

Rechtsinstrument für Konsumentenschutz gefordert

Die SKS befindet sich derzeit mit dem Volkswagen-Konzern in einem Rechtsstreit – stellvertretend für 6000 Betroffene des Dieselskandals hat sie Klage eingereicht Abgasskandal Tausende klagen gegen VW und Amag . Das Verfahren sei aber komplex und langwierig. Die Stiftung für Konsumentenschutz plant deshalb jetzt nicht gegen die gebüssten Leasing-Firmen vorzugehen. Aber Stalder fordert: «Wir müssen das Instrument zur kollektiven Rechtsdurchsetzung zwingend in die Revision der Zivilprozessordnung reinbringen, sonst kommen Konsumenten in solchen Fällen nie zu ihrem Recht.» Die Zivilprozessordnung wird derzeit überarbeitet, der Bundesrat möchte diese Lücke schliessen. Wirtschaftsverbände haben bereits Widerstand angekündigt. 

Diese Bussen wurden verhängt:

Amag Leasing AG

CHF 8.5 Mio.

 

BMW Finanzdienstleistung (Schweiz) AG

CHF 6.6 Mio.

 

FCA Capital Suisse SA

CHF 4.4 Mio.

 

Multilease AG

CHF 2.8 Mio.

 

Opel Finance SA

CHF 2.1 Mio.

 

PSA Finance Suisse SA

CHF 2.4 Mio.

 

RCI Finance SA

CHF 3.1 Mio.

 

Ford Credit Switzerland GmbH

(Verfahren läuft noch)

Rechtsratgeber
Mehr zu Leasing

Sie überlegen sich, ein Auto zu leasen, oder haben es bereits getan? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Leasingkosten auf sie zukommen, und erhalten Tipps für einen kostengünstigen Ausstieg aus dem Leasingvertrag.

Die besten Artikel – Woche für Woche
«Die besten Artikel – Woche für Woche»
Tina Berg, Redaktorin
Der Beobachter Newsletter