Aliexpress-Kunden bezahlen teuer für Briefmarken-Schnäppchen
Wer Schweizer Briefmarken günstig bei Aliexpress kaufte, erhält jetzt von der Justiz die Quittung. Statt 40 Franken muss ein Käufer 900 Franken zahlen.

Veröffentlicht am 31. März 2026 - 06:00 Uhr

Briefmarken der Schweizer Post – echt oder gefälscht?
Die Post geht rigoros vor gegen illegalen Handel mit Briefmarken. So berichtete der Beobachter, wie der Staatsbetrieb reihenweise Käufer verzeigte, die auf der chinesischen Onlineplattform Aliexpress Schweizer Briefmarken zum halben Preis kauften.
Inzwischen haben Dutzende von Schnäppchen-Käufern die Quittung erhalten. Beim Beobachter-Beratungszentrum erkundigten sich bereits über 40 Betroffene über ihre Rechte in diesem Fall. Sie wurden von der Polizei einvernommen, erhielten einen Strafbefehl, oder das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Nun zeigt sich: Je nach Kanton gehen die Staatsanwaltschaften komplett unterschiedlich vor.
Kanton St. Gallen: Keine Verurteilungen
Keine strafrechtlichen Konsequenzen hat der Kauf von Briefmarken auf Aliexpress im Kanton St. Gallen. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass aus 55 Verfahren keine einzige Person verurteilt wurde. Entweder wurden die Verfahren eingestellt oder per «Nichtanhandnahme» erledigt. Ein Strafverfahren wurde einem anderen Kanton übergeben.
Offensichtlich attestierte die St. Galler Staatsanwaltschaft den Käufern, dass sie nicht gezielt gefälschte Briefmarken kaufen wollten. In einem Fall, der dem Beobachter vorliegt, zeigte ein Marken-Käufer der Polizei bei der Einvernahme seine E-Mail-Korrespondenz mit dem Verkäufer: Er hatte sich explizit danach erkundigt, ob die Marken echt seien, was der Verkäufer ihm bestätigt hatte.
In der Nichtanhandnahmeverfügung schreibt die Staatsanwaltschaft, der Käufer habe die Briefmarken «in der berechtigten Annahme» bestellt, «es handle sich um echte Waren». In der Verfügung heisst es sinngemäss, es habe für ihn keine «objektiven Anhaltspunkte» gegeben, die Fälschungen als solche zu erkennen. Folglich könne eine Täuschungsabsicht «gänzlich ausgeschlossen werden».
Kanton Aargau: Warenfälschung
Anders im Kanton Aargau: Markus Erhard zum Beispiel, der in Wirklichkeit anders heisst, muss 900 Franken zahlen. Die Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilte ihn per Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken wegen «geringfügiger Warenfälschung». Dazu kommen 500 Franken Gebühren. Erhard hat zwar selber keine Waren gefälscht. Doch mit diesem Straftatbestand kann auch bestraft werden, wer gefälschte Waren einführt, lagert oder in Verkehr bringt – also wie Erhard gefälschte Briefmarken kauft.
«Ich werde diese ziemlich hohe Rechnung zähneknirschend bezahlen», sagt er. Nicht zuletzt, weil ihm die Staatsanwaltschaft versichert habe, der Fall werde nicht im Strafregister eingetragen. Und weil das Verfahren sonst noch teurer kommt.
Auch aus dem Kanton Solothurn liegt dem Beobachter ein Strafbefehl vor. Hier musste ein Käufer 500 Franken Busse bezahlen.
Kanton Bern: Betrug?
Im Kanton Bern etwa droht einem der Briefmarken-Käufer gar eine Verurteilung wegen Betrugs, wie er dem Beobachter berichtet. Für ihn kam die Vorladung der Polizei aus heiterem Himmel. Nur weil Marken auf Onlineplattformen angeboten würden, müsse es sich nicht um Fälschungen handeln, sagt er. «Es ist völlig üblich, Briefmarken unter ihrem Wert zu kaufen.» Immer wieder würden Händler grössere Posten von unbenutzten Briefmarken anbieten, argumentiert er. Etwa aus Firmenliquidationen.
Das ist in der Tat nicht ungewöhnlich: Sogar die Post bestätigt, es sei erlaubt, Marken zu verwenden, die nicht bei der Post gekauft worden sind. Aber: «Bei grossen Mengen und insbesondere bei ungewöhnlichen Anbietern (z.B. aus dem Ausland) und auffällig tiefen Preisen ist Vorsicht geboten.»
Ein Postsprecher sagt: «Die bei Aliexpress angebotenen Briefmarken wurden auf ihre Echtheit analysiert. Die Prüfungen haben ergeben, dass es sich um Fälschungen handelt. Die Unterschiede zu den Originalmarken sind bei einem direkten Vergleich erkennbar.»
Wie viele Strafanzeigen die Post eingereicht hat, will sie nicht kommunizieren.
- Kanton Aargau: Strafbefehl «geringfügige Warenfälschung»
- Kanton St. Gallen: Stellungnahme Staatsanwaltschaft (16. März 2026)
- Kanton St. Gallen: Nichtanhandnahmeverfügung (1. Dez. 2025)
- Die Post: Stellungnahme (12. März 2026)




