Der Handel war klar: Elisabeth Albrecht unterschrieb im Frühling 2023 bei ihrer Autogarage einen Vertrag für einen Hyundai Ioniq 5 Vertex. Kosten: 66’800 Franken. Für die Finanzierung schloss sie mit der Cembra Money Bank einen Leasingvertrag ab. Dazu bezahlte sie gleich zu Beginn 10’000 Franken und verpflichtete sich, 59 Raten über jeweils 1000 Franken zu überweisen. Der Restwert wurde mit 5000 Franken eingesetzt. 

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Beim sogenannten Restwert handelt es sich um einen Betrag, den die Leasinggesellschaft berechnet. Ist die Monatsrate tief, ist der Restwert hoch. Bei einer hohen monatlichen Rate schrumpft er. Doch für Leasingnehmer bleibt unklar, wie hoch der Betrag ist, für den sie ihr Auto am Schluss übernehmen können.

Leasingkündigung mit Folgen

Aus persönlichen Gründen war für Elisabeth Albrecht, die hier anonymisiert ist, aber schon zu Beginn klar, dass sie das Leasing frühzeitig beenden möchte. Deshalb leistete sie gleich von Anfang an Doppelzahlungen. Schliesslich kündigt sie per Ende 2024 das Leasing, was ihr gemäss Vertrag auch zusteht. 

Doch dann beginnen die Probleme: Per Ende 2024 hat sie Cembra bereits 36 der 59 Raten bezahlt. Also total bereits 46’000 Franken. In einem Dokument, das Cembra der Kundin zum Jahresende zustellt, ist unter dem Begriff «Leasing-Engagement» ein Betrag von 23’000 Franken aufgeführt. Was dieser Betrag genau beinhaltet, ist ihr nicht klar. Elisabeth Albrecht erkundigt sich, wie hoch der geschuldete Restbetrag zum Ausstieg aus dem Leasing tatsächlich sei. Doch der Kundendienst ist telefonisch nicht erreichbar, auf E-Mails erhält sie nur automatisch generierte Antworten. 

Erst im März 2025 teilt man ihr mit, dass sie noch 23’000 Franken bezahlen müsse. Sie glaubt, das sei der Restbetrag zur Übernahme des Fahrzeugs. Doch dann fordert Cembra noch einmal 3745 Franken – und auch hier versteht Albrecht nicht, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Eine Nachfrage bringt keine Klarheit. Sie will die Angelegenheit abschliessen und bezahlt beide Rechnungen. Immerhin erhält sie im April 2025 eine «Saldierungsbestätigung» als Beleg, dass nun im Fahrzeugausweis der Hinweis zur Beschränkung des Auto-Wiederverkaufs gelöscht werden dürfe. 

Leasing ist kein Kauf auf Raten

Der Fall macht klar, Leasing ist eben kein Kauf auf Raten, grundsätzlich gehört das Fahrzeug am Ende des Leasings dem Kreditunternehmen. Der Restbetrag von knapp 4000 Franken entspricht dem Übernahmepreis, Cembra nennt dies «Kaufofferte». Wie sich dieser Betrag allerdings zusammensetzt, will man der Kundin nicht mitteilen. 

Erst als ein Jahr später ihre Anwältin von Cembra eine nachvollziehbare Kostenzusammenstellung fordert, liefert die Bank im April 2026 eine «detaillierte Kaufofferte». Daraus wird klar: Im Restbetrag von knapp 4000 Franken hat das Kreditinstitut eine «Aufwandsentschädigung» von 1400 Franken verrechnet. Wofür, ist unklar. Auf eine Nachfrage der Anwältin antwortet Cembra zunächst nicht mehr.

Beratung mit Chatbot

Erst als sich der Beobachter einschaltet, reagiert Cembra: Die Aufwandsentschädigung decke den «administrativen und operativen Aufwand», der durch die «vorzeitige Vertragsabwicklung» entstanden sei. Bemessen werde dieser Betrag nach «bankinternen Kriterien und standardisierten Prozessen». Die entsprechenden Parameter seien eine «interne Geschäftsgrundlage» und würden nicht offengelegt. 

Cembra Money Bank hält auf Anfrage des Beobachters fest, was viele Leasingkunden vergessen: Der Leasingvertrag sehe grundsätzlich kein Kaufrecht vor. «Geschuldet ist die Rückgabe des Fahrzeugs.» Das Kaufangebot sei «eine freiwillige Offerte», die eine vorzeitige Vertragsbeendigung zu definierten Konditionen ermöglicht. «Es stand der Kundin frei, dieses Angebot anzunehmen oder den Leasingvertrag weiterhin gemäss den vertraglich vereinbarten Bedingungen fortzuführen.» 

Kreditfirma diktiert Bedingungen 

Anders gesagt: Wer aus einem Leasingvertrag aussteigen will, muss sich nach den Bedingungen der Kreditfirma richten. Hätte Elisabeth Albrecht das Angebot nicht angenommen, hätte sie am Ende der Vertragsdauer den Hyundai zurückgeben müssen. 

Stossend findet Elisabeth Albrecht vor allem, dass sie sich mehrfach telefonisch über den verbleibenden Restbetrag erkundigt hat, dabei aber gar keine oder nur widersprüchliche Auskünfte erhalten habe. Und erst als ihre Anwältin interveniert habe, sei klar geworden, wie sich der verbleibende Betrag zusammensetze. «Aus meiner Sicht ist dieses Verhalten gegenüber mir als Kundin ärgerlich und nicht akzeptabel.»

Ihre Meinung ist gefragt

Finden Sie diese Leasing-Bedingungen fair? Und haben Sie oder ihr Umfeld ähnliche Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.

Quellen
  • Fallschilderung: Korrespondenz Beobachter-Leserin
  • Dokumente: Leasingvertrag (23.1.2023)
  • Cembra Money Bank: Stellungnahme (24.6.2026)