«Das nützt allen – ausser Konkursreitern, Mietnomaden und Schuldentouristen»
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer schweizweiten Betreibungsregisterauskunft zugestimmt. Was das bedeutet und was es bringt, erklärt Betreibungsexperte Yves de Mestral im Interview mit dem Beobachter.

Veröffentlicht am 10. Juni 2026 - 18:15 Uhr

«Mieter müssen nicht mehr von Pontius zu Pilatus, um für den Vermieter Betreibungsregisterauszüge einzuholen», erklärt Yves de Mestral.
Einfach den Wohnort wechseln, wenn man Schulden hat, damit man sich mit einem sauberen Betreibungsregisterauszug auf die neue Wohnung bewerben kann? Mit der maroden Firma den Kanton wechseln, damit Geschäftspartner nicht merken, wie schlecht es um die Bude steht? Damit soll in ein paar Jahren Schluss sein, sagt Interviewpartner Yves de Mestral.
Beobachter: Das Parlament hat gerade der Einführung einer schweizweiten Betreibungsregisterauskunft, dem Projekt BRA CH, zugestimmt. Was bringt das – und wem?
Yves de Mestral: Das bringt eigentlich allen etwas – ausser Konkursreitern, Schuldentouristen und Mietnomaden. Mieter müssen zum Beispiel, wenn sie umgezogen sind, nicht mehr von Pontius zu Pilatus, um für einen zukünftigen Vermieter die notwendigen Betreibungsregisterauszüge einzuholen. Und Vermieter können darauf vertrauen, dass sie einen fälschungssicheren und vor allem aussagekräftigen Auszug des zukünftigen Mieters vorliegen haben.
Zur Person
Jetzt ist das nicht der Fall?
Nein. Bisher konnte jemand mit Schulden einfach den Wohnort wechseln, um einen sauberen Auszug von der neuen Gemeinde vorzulegen. Damit wird Schluss sein.
Und was ist mit Unternehmen? Unter ihnen gibt es ja auch Firmen, die Betreibungen am Hals haben oder eine fragwürdige Zahlungsmoral.
Auch denen werden die Schlupflöcher genommen. Bei massiven Zahlungsschwierigkeiten mit der Firma in einen anderen Kanton zu ziehen, die Firma einfach umzubenennen und zu tun, als wäre nichts gewesen, geht nicht mehr.
Warum nicht?
Während sich das zentrale Register bei natürlichen Personen auf die AHV-Nummer abstützt, geschieht das bei Firmen über die Unternehmensidentifikationsnummer, die sogenannte UID. Die bleibt auch bei einer Umfirmierung bestehen, so wie man seine AHV-Nummer ein Leben lang behält. Die Betreibungen der Vorfirma bleiben ersichtlich.
Das bedeutet, dass ich über den neuen Auszug sehen kann, ob die Elektroinstallationsfirma, die mein Einfamilienhaus neu verkabeln soll, noch vom früheren Firmensitz Schulden am Hals hat?
Genau. Es lohnt sich, vom Vertragspartner noch vor Vertragsabschluss einen Betreibungsregisterauszug zu verlangen. Das gilt natürlich auch unter Firmen. Wer in Zukunft keine Auskunft einholt respektive sich vorzeigen lässt, ist selbst schuld.
Hat das auch auf die Strafverfolgung im Bereich Wirtschaftskriminalität Auswirkungen?
Auf jeden Fall. Die Konkursreiterei wird sich nie ganz ausmerzen lassen. Aber die schweizweite Betreibungsregisterauskunft erschwert sie erheblich!
Und bis wann kommt das zentrale Betreibungsregister?
Das dauert noch eine Weile, vermutlich bis Ende 2028. Es muss auch noch die Frage geklärt werden, wer das Register betreiben wird: der Bund selbst oder eine vom ihm beauftragte Organisation, an der aber keine Privaten beteiligt sein dürfen.




