«Ich begreife das ganze Theater nicht, wegen ein paar Einzahlungsscheinen», sagt Maria Rusch. Die bald 80-jährige St. Gallerin ist genervt wegen Sunrise: Die Papierrechnungen sind jeweils auf den 17. datiert, landen aber immer erst am 27. in Ruschs Briefkasten. Und müssen bis am 8. des Folgemonats bezahlt sein. Für jemanden, der per E-Banking zahlt, wäre das vielleicht nicht so schlimm. Aber Rusch hat kein Internet und bezahlt ihre Rechnungen per Vergütungsauftrag. Weil sie nicht mehr gut zu Fuss ist, bringt ihr Sohn die Unterlagen zur Bank – einmal pro Monat. 

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Mühsame Einzelzahlung

Ruschs Problem mit den Sunrise-Rechnungen: «Wenn sie erst nach zehn Tagen eintreffen, läuft die Zahlungsfrist schon bald ab.» Das stimmt zwar aus juristischer Sicht nicht: Die Zahlungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Rechnung beim Kunden eintrifft. Doch Rusch ist es sehr wichtig, immer alles fristgerecht zu bezahlen. Darum begleicht sie die Rechnung jeweils einzeln, für sie mühsam und aufwendig. 

Rusch hat sich zweimal bei Sunrise beschwert, doch es ging weiter wie bisher. Auf Anfrage des Beobachters entschuldigt sich Sunrise. In der Regel träfen Papierrechnungen innert drei, vier Tagen bei den Kunden ein – je nach Postweg. Die Firma versuchte, herauszufinden, warum Ruschs Rechnungen teilweise zehn Tage unterwegs sind, kann es aber «nicht nachvollziehen».

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Rechnungszyklus umgestellt

Sunrise hat den Rechnungszyklus bei Rusch nun so umgestellt, dass die Rechnungen Anfang Monat erstellt werden und sie dann bis Ende des jeweiligen Monats Zeit hat, die Rechnung zu begleichen. Zudem will sich Sunrise mit einer Gutschrift für die Umtriebe entschuldigen. Rusch ist froh, aber auch skeptisch: «Ich hoffe, dass es jetzt auch wirklich klappt.»

Verspätete Papierrechnungen: Das gilt
  • Die Zahlungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Rechnung beim Kunden angekommen ist. Das Rechnungsdatum ist nicht relevant.
  • Falls ein Anbieter auf dem Rechnungsdatum beharrt und etwa Mahngebühren erhebt, muss er alle Voraussetzungen für seinen Anspruch beweisen. 
  • Erstens die vertragliche Grundlage: Mahngebühren sind nur geschuldet, wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ein konkreter Betrag steht.
  • Zweitens: Der Kunde muss zu spät gezahlt haben. Dabei ist wiederum das Zustellungsdatum entscheidend. Doch Firmen, die ihre Post weder eingeschrieben noch per A-Post Plus verschicken, können den genauen Zeitpunkt nicht nachweisen. Folglich ist auch nichts geschuldet. 
  • Betroffene Kunden können die Mahngebühren abziehen und nur den Hauptbetrag zahlen. 
     
Quellen