Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, was man tun kann, wenn eine Lieferung nicht zu Hause ankommt.

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Ich habe einen Bikini bestellt, doch das Paket kam nie an. Der Shop behauptet das Gegenteil.

Sehr ärgerlich. Aber der Shop ist fein raus, wenn er belegen kann, dass er die Ware abgeschickt hat. Denn damit geht das Risiko auf die Käuferin über.

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Aber wenn das Paket gestohlen wurde? Da kann ich ja nichts dafür!

Stimmt, aber die Verkäuferin auch nicht. Sie hat alles richtig gemacht und hat Anspruch auf den Kaufpreis. Die Rechnung muss man also zahlen.

Unter Umständen muss aber der Spediteur den Betrag ausgleichen – also die Post oder eine Firma wie DHL oder DPD.

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Es gibt also doch noch Gerechtigkeit!

Moment. Der Spediteur schuldet nur etwas, wenn er das Paket nicht wie abgemacht zugestellt hat. Also zum Beispiel vor der Türe deponiert hat, weil das Ablagefach zu klein ist. Das darf er nur, wenn man es ausdrücklich erlaubt hat.

Tipp: Wenn sich der Spediteur aus der Pflicht nimmt, vergleichen Sie die Masse des Pakets mit Ihrem Briefkasten. So können Sie einfach beweisen, dass das Päckli offensichtlich nicht richtig zugestellt wurde.

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Nein, da war alles korrekt.

Dann gibt es doch noch einen Lichtblick: Wer eine Hausratversicherung hat, kann dort den Schaden angeben. Sie kommt grundsätzlich dafür auf.

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