Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie krank werden – und das Ihrem Chef beweisen müssen.

⎯ 1 ⎯

Was sagt das Gesetz?

Nun, ähm ... fast nichts.

Es sagt weder etwas dazu, wann man beweisen muss, dass man krank ist, noch wie man es tun muss.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Es sagt nur, dass man es beweisen muss.

⎯ 2 ⎯

Okay, was ist denn üblich?

In der Praxis ist es in der Regel so, dass ein Arzt als Beweis fürs Kranksein ein Zeugnis ausstellt.

Ab wie vielen Tagen Absenz man ein Zeugnis braucht, bestimmt die Arbeitgeberin. Die meisten verlangen ab dem dritten Absenztag ein Zeugnis. Manche gehen auf fünf hoch. Andere wollen sofort eins.

⎯ 3 ⎯

Und was steht im Zeugnis drin?

Das Zeugnis muss folgende Angaben enthalten:

  • Seit wann ist der Patient arbeitsunfähig?
  • Wie lange wird die Patientin arbeitsunfähig sein?
  • Und zu wie viel Prozent arbeitsunfähig? Ist etwa Teilzeitarbeit noch möglich?

Zur Diagnose sagt die Ärztin nichts. Sie darf nicht, denn sie unterliegt der Schweigepflicht. Und den Arbeitgeber geht das auch überhaupt nichts an.

So viel für heute

Gute Besserung!

Übrigens: Was einem an Arbeit zugemutet werden kann, wenn man sich doch krank fühlt, erklärt dieser Beobachter-Ratgeber.

Und wenn Ihnen das geholfen hat: Klicken Sie unten auf «Folgen», um über das nächste «Hesch gwüsst?» informiert zu werden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 21. Dezember 2023 veröffentlicht und wird laufend aktualisiert.

Der Beobachter gibt Rat

Haben Sie noch Fragen? Beim Beobachter-Beratungszentrum stehen Ihnen über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten zur Seite und unterstützen Sie bei juristischen Angelegenheiten. Schliessen Sie jetzt ein Abo ab oder buchen Sie eine Einzelberatung.

Mehr erfahren

Jetzt folgen, um über neue «Hesch gwüsst?» per E-Mail informiert zu werden