Leserfrage: Die Post hat angeblich ein Paket in meiner Abwesenheit zugestellt. Ich habe es aber nie erhalten. Was kann ich tun?
Der Pöstler erfasst jede Paketzustellung elektronisch. Er deponiert Pakete, die nicht gegen Unterschrift ausgehändigt werden müssen, in der Regel im Ablagefach der Empfängerin oder übergibt sie persönlich an der Haustür. Ist eine solche Sendung zu gross für das Ablagefach und liegt eine entsprechende Zustellgenehmigung vor, darf sie an einem witterungsgeschützten und sicheren Ort deponiert oder bei einem Nachbarn abgegeben werden. So bestimmen es die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post.
Es kommt leider vor, dass Pakete nach der Zustellung gestohlen werden. Melden Sie das der Polizei und machen Sie bei Ihrer Hausratversicherung eine Schadensmeldung wegen Diebstahls. Sofern Sie diesen Tatbestand in Ihrer Police eingeschlossen haben, dürfte die Versicherung den Schaden abzüglich Selbstbehalt übernehmen.
Eine Hausratversicherung kommt bei einem Schaden durch Feuer und Wasser auf. Auch Diebstähle sind in der Regel versichert, zum Beispiel wenn ein Paket abhanden kommt. Erfahren Sie als Beobachter-Abonnent bei Guider, wie die Versicherung Diebstähle einstuft und wie die Rechtsbeziehung zwischen Konsument und der Post aussieht.
2 Kommentare
Die Postboten leiden unter grossem Zeitdruck, gespart wird beim Zustellpersonal während gleichzeitig auf der Chefetage mit Dividenden Geld an Personen verteilt wird, die es gar nicht verdient haben. So leidet auch die Qualität der Zustellung. Bei uns wurde schon mehrmals Pakete, die im Ablagefach keinen Platz haben einfach auf dem Briefkasten gelegt, nicht Witterungsgeschützt und von der Strasse sichtbar. Die Zusteller nehmen sich nicht mehr die Zeit, eine Abholungseinladung zu schreiben. Es wurden auch schon Pakete so deponiert, obwohl jemand zu Hause war. Der Konsument ist immer der Verlierer, da der Selbstbehalt der Versicherung oft höher ist als der gestohlene Warenwert.
Ich stimme diesen Aussagen zu. So erlebe ich es auch!