Geri Mehner staunte nicht schlecht, als er die Rechnung der Firma Quickline erhielt. Der Hauseigentümer wollte den Telefonanbieter wechseln und hatte über die Webseite von Quickline ein All-in-One-Paket mit monatlichen Fixkosten für Internet, TV, Festnetz und Mobile bestellt. Von zusätzlichen Kosten für den Digitalzugang wusste er hingegen nichts und fand dazu keine Angaben während des Bestellprozesses.

Tatsächlich steht auf der Detailseite bei den All-in-One-Angeboten nur ganz zuunterst in kleiner Schrift, dass die «Preise exklusive Kosten Digitalanschluss der Kabelnetzunternehmen» zu verstehen sind. So wie dem Beobachter-Leser dürfte es demnach vielen gehen. «Zuerst freut man sich über das vermeintlich günstige Angebot, entdeckt dann aber erst zum Schluss, dass es mehr kostet», sagt Mehner enttäuscht.

«Kosten müssen angegeben werden»

Die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen für Fernmeldedienste äussert sich hierzu unmissverständlich. Wenn eine zwingende Grunddienstleistung eines Dritten benötigt wird, beispielsweise der Kabelnetzzugang, ist der Preis dieser Drittdienstleistung separat bekannt zu geben. Für Guido Sutter, Leiter Ressort Recht beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, ist deshalb klar, dass «die Kosten des Digitalanschlusses am Ort des Angebots aufgeführt und beziffert werden müssen». Mit einem kleingedruckten Hinweis unten auf der Webseite und ohne Verweis beim Hauptpreis werde diesen Anforderungen nicht Genüge getan.

Quickline arbeitet zwar mit 25 verschiedenen Netzbetreibern zusammen, weshalb die Kosten für den Digitalzugang je nach Anbieter und Gemeinde variieren können. Dennoch müsste gemäss Verordnung eine ungefähre Preisspanne angegeben werden. Quickline begründet ihre Preisanschreibepraxis damit, dass die Kosten für den Digitalzugang in den meisten Fällen nicht erst mit der Bestellung eines All-in-One-Angebots dazukommen würden. Ferner seien diese meist schon in den Nebenkosten von Mietern enthalten. Laut Jacqueline Blaser, Leiterin Kommunikation bei Quickline, wird jedoch «die Rechtslage genauer geprüft und, falls notwendig, die Webseite angepasst».

Für Kunden wie Geri Mehner kommt diese Aussage allerdings zu spät. Er ärgert sich über seine Unachtsamkeit bei der Bestellung, will aber nicht schon wieder den Telefonanbieter wechseln und zahlt nun deshalb 23 Franken pro Monat mehr als gedacht.

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Quelle: Beobachter Edition