Anton Meier (Name geändert) aus Rudolfstetten AG war jung und ledig, als er den Leasingvertrag für einen Lexus unterschrieb. Vier Jahre lang sollte er 1423 Franken pro Monat zahlen. Nach einem Jahr konnte er die Leasingrate nicht mehr aufbringen. Er gab den Wagen zurück. Die Leasingbank berechnete die Leasingrate auf die verkürzte Laufzeit neu und verlangte für den Wertverlust des Autos total 35'000 Franken.

Meier wehrte sich gegen die Forderung, denn die im Vertrag enthaltene Tabelle, mit der die Kosten für den vorzeitigen Ausstieg berechnet wurden, führte zu abstrusen Resultaten: Ein Ausstieg ab dem 19. Monat wäre teurer gekommen, als wenn das Auto bis zum Vertragsende geleast und bezahlt worden wäre. Oder noch krasser: Hätte Meier das Fahrzeug einen Monat vor Ablauf der vierjährigen Vertragsdauer zurückgegeben, hätte er für den Wertverlust über 45'000 Franken nachzahlen müssen.

Das ist falsch, entschied das Bundesgericht. Die Amortisationstabelle müsse nach anerkannten Grundsätzen erstellt sein, ohne «versteckte Vertragsstrafe für die vorzeitige Auflösung des Vertrags». Das Gericht erklärte die Tabelle für nichtig. Meier kann ohne Kostenfolge aus dem Vertrag aussteigen.

Die Leasingbranche reagiert

Das Urteil gilt für alle bestehenden Autoleasingverträge, die für den privaten Gebrauch abgeschlossen wurden und eine unzulässige Tabelle enthalten. Die Leasingbranche hat auf den Entscheid des höchsten Gerichts reagiert: «Wir haben unsere Mitglieder sofort informiert», sagt Markus Hess, Geschäftsführer des Schweizerischen Leasingverbands. Und: Der Gerichtsentscheid werde sicher an der nächsten verbandsinternen Weiterbildung thematisiert werden.

Das ist dringend nötig. «Die meisten in Leasingverträgen enthaltenen Amortisationstabellen sind ungültig», meint der Berner Fürsprecher Konrad Rothenbühler, der Anton Meier im Verfahren vertrat. «Ich habe in meiner langjährigen Beratungstätigkeit erst eine Tabelle gesehen, die korrekt war», bestätigt Leasingexperte Mario Roncoroni vom Verein Schuldensanierung Bern.

Bis die Banken ihre Amortisationstabellen überarbeitet und an die Vorgaben des Bundesgerichts angepasst haben, gilt: Wer einen Leasingvertrag mit ungültiger Tabelle unterzeichnet hat, kann ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag aussteigen. Frei nach dem Werbespruch einer Leasinganbieterin: «Jetzt oder nie – erfüllen Sie Ihre Träume!».