Forderungen sind grundsätzlich sofort zur Bezahlung fällig, ausser die beiden Vertragsparteien - Verkäuferin und Käufer, Handwerker und Kundin - haben andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. In der Praxis notiert der Anbieter oft erst auf der Rechnung eine Zahlungsfrist: «Zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.» Oder: «Rechnung zahlbar innert 10 Tagen nach Lieferung.» Entsprechend lang hat der Kunde Zeit, die Rechnung zu begleichen.

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Wenn aber ein Anbieter wie in Ihrem Fall die Zahlungsfrist ungenau formuliert, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Frist ab Erhalt der Rechnung läuft. Dabei ist zu beachten: Geldschulden sind Bringschulden. Das bedeutet, dass der Geldbetrag am 30. Tag nach Rechnungseingang beim Gläubiger eingetroffen, respektive seinem Konto gutgeschrieben sein muss.

Rechtsratgeber
Checkliste «Verjährungsfristen»

Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Handwerker noch Rechnungsforderungen stellen? Ist man noch verpflichtet, eine sechs Jahre alte Zahnarztrechnung zu zahlen? Beobachter-Mitglieder sehen in der Checkliste «Verjährung: Das sind die Fristen», wann Zahlungsforderungen sowie Mängelbeanstandungen ablaufen.