Vor einigen Jahren verkaufte Fikri Sodo von der Stern-Garage in St. Gallen seiner Kundin Elisa Bracher* einen Opel Zafira, schwarz, Jahrgang 02, für 5500 Franken. Sie vereinbarten eine Akonto-Zahlung von 500 Franken. Danach folgten monatliche Raten à 300 Franken.

«Bis zur Zahlung der letzten Rate bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers», steht im Kaufvertrag. «Ein leider zahnloser Passus», sagt Beobachter-Beraterin Katharina Siegrist. «Der Eigentumsvorbehalt hätte in einem öffentlichen Register eingetragen werden müssen. Ohne Eintrag geht das Eigentum auf den Käufer über – Vertrag hin oder her.»

Den grössten Teil bezahlt die Käuferin, doch die letzten zwei Raten bleiben aus. Auf Kontaktversuche des Garagisten reagiert Bracher erst nicht. Dann gesteht sie, dass sie das Auto ins Ausland verkauft hat. Was Sodo nicht weiss: Sie ist Sozialhilfeempfängerin, der Fahrzeugausweis läuft auf den Namen ihrer Schwester.

Sodo sind die Hände gebunden, seine Betreibungen bleiben erfolglos; Bracher kann die Raten gar nicht mehr bezahlen. «Die Sozialhilfe Hotline-Frage Wie viel Sozialhilfe steht mir zu? übernimmt keine Inkassoaufträge für Private und Gewerbetreibende», sagt Herbert Mettler von den Sozialen Diensten der Stadt St. Gallen. Bracher selbst ist nicht erreichbar.

Klar ist: Die geschuldeten 840 Franken (Betreibungskosten inklusive) wird Garagist Sodo kaum mehr sehen. «Wenn ein Schuldner kein Einkommen oder Vermögen hat, das man pfänden könnte, erhält der Gläubiger einen Pfändungsverlustschein. Mit diesem kann er den Schuldner jederzeit wieder betreiben Betreibungen Wie Sie das Schlimmste verhindern », sagt Siegrist. «Das ist aber nur sinnvoll, wenn der Schuldner irgendwie zu Geld gekommen ist.»

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